Beschlüsse
Beschluss der 97. GMK 12.06.2024 – 13.06.2024
TOP 3.6: Streichung der Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes im § 23 IfSG
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
Die für Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder bitten das Bundesministerium für Gesundheit, Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes in § 23 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) aus den Absätzen 3 und 5 zu streichen.
