Beschlüsse
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Beschlüsse der GMK 12.06.2024 - 13.06.2024
TOP: 3.8 Sicherstellung Arzneimittelversorgung Stärkung Produktionsstandorte Deutschland und Europa
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder stellen in Ergänzung des Beschlusses der 96. GMK (TOP 6.2) fest, dass es sich bei der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung um eine grundgesetzlich verankerte Kernaufgabe der Daseinsvorsorge handelt und insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen und sich schnell ändernden geopolitischen Lage die Arzneimittelversorgung dauerhaft und zuverlässig sichergestellt werden muss.
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder beobachten vor diesem Hintergrund mit Sorge, dass die Arzneimittelversorgung angesichts der maßgeblichen Produktion, insbesondere von Ausgangsstoffen, in Drittstaaten gefährdet ist. Insbesondere bei der Grundversorgung (wie zum Beispiel mit Antibiotika, Insulinen etc.) muss die Abhängigkeit Europas von Drittstaaten verringert werden. Dafür muss eine Diversifizierung über die gesamte Lieferkette hinweg (Ausgangsstoffe, Packmittel etc.) etabliert werden, um damit eine stabile Verfügbarkeit sicherzustellen.
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Finanzierung von Generika so anzupassen, dass die Produktion von Arzneimitteln und Wirkstoffen in Deutschland und Europa wieder lohnend gestaltet werden kann. Um für die pharmazeutische Industrie eine bessere, langfristige Planbarkeit zu erreichen, müssen geeignete Anreize gesetzt und unnötige Bürokratie abgebaut werden.
