Beschlüsse
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Beschlüsse der GMK 12.06.2024 - 13.06.2024
TOP: 3.9 Harmonisierung der Übergangsregelung § 77 a HebG mit der Übergangsregelung § 79 Ziffer
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten das Bundesministerium für Gesundheit, die Übergangsvorschrift für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen bis zum 31.12.2026 durch Änderung des § 77a HebG zu verlängern. Hierdurch kann die Entscheidung über einen Antrag auf Anerkennung einer außerhalb des HebG erworbenen Berufsqualifikation bis zum 31.12.2026 auf der Grundlage der Vorschriften des HebG in der bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung getroffen werden.
