Beschlüsse
Beschlüsse der GMK 12.06.2024 - 13.06.2024
TOP: 3.24 Meldung negativer Laborbefunde über DEMIS an die Gesundheitsämter
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
Im Rahmen von Ermittlungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist aus epidemiologischen Gründen, z. B. zur Eingrenzung von Ausbruchsgeschehen, die Kenntnis von negativen Laborbefunden für das Gesundheitsamt wichtig. Die für Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder bitten daher das Bundesministerium für Gesundheit zu prüfen,
a) ob eine Änderung des IfSG in dem Sinne möglich ist, dass Labore verpflichtet sind auch negative Untersuchungsergebnisse für die in §§ 7, 34 oder 42 IfSG genannten Erreger automatisch elektronisch über das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) an das Gesundheitsamt zu übermitteln, das die Probe eingesendet oder den Auftrag zur Untersuchung gegeben hat, und
b) ob auf den Laboranforderungsscheinen ein Feld „Anordnung durch Gesundheitsamt XY“ vorgesehen werden kann, um den Informationsfluss zu gewährleisten.
