Beschlüsse
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Beschlüsse der GMK 12.06.2024 - 13.06.2024
TOP: 5.3 Lotsendienste in Geburts- und Kinderkliniken gesetzlich verankern
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder betonen die Notwendigkeit, Lotsendienste als ein Angebot der Frühen Hilfen in Geburts- und Kinderkliniken und ihre Finanzierung gesetzlich zu verankern. Sie bitten die Bundesregierung, entsprechende Regelungen bis zum Ende der 20. Legislaturperiode des Bundestages in die Sozialgesetzbücher (SGB) V und VIII vorzuschlagen und der 98. GMK im Sommer 2025 über den Stand der Umsetzung zu berichten. Die Verankerung im SGB V darf dabei für die Kliniken weder mit verpflichtenden Aufgaben noch mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Vielmehr soll der Regelungsvorschlag den Geburts- und Kinderkliniken, die in Kooperation mit den Kommunen und Jugendhilfeträgern vor Ort einen Lotsendienst einrichten oder eingerichtet haben, eine verlässliche Möglichkeit eröffnen, diesen zu refinanzieren.
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder stellen fest, dass an der Finanzierung von Lotsendiensten in Geburts-und Kinderkliniken neben den Trägern der Jugendhilfe auch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hälftig zu beteiligen ist. Die Refinanzierung kann sich orientieren an einem Personalschlüssel von 0,5 Vollzeitstellen einer Lotsin/ eines Lotsen pro 1000 Geburten in einem Krankenhaus in einem Jahr zuzüglich eines pauschalen Betrags für die Kosten der Qualifizierung. Für bedarfsnotwendige Krankenhäuser mit bevölkerungsbedingt geringer Geburtenzahl ist eine angemessene Erhöhung des Personalschlüssels vorzusehen, um den Grundaufwand abzudecken. Das Bundesministerium für Gesundheit wird daher gebeten, eine entsprechende Änderung im Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) zu initiieren. Das Bundesministerium für Gesundheit wird außerdem gebeten, eine Bundesrahmenvereinbarung der Selbstverwaltungspartner erweitert um eine Vertretung der Jugendhilfe zur Regelung der Details vorzusehen.
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder übermitteln diesen Beschluss zur Kenntnis an die Jugend- und Familienministerkonferenz und bitten diese um Unterstützung dieser Forderungen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten.
