Beschlüsse
Beschlüsse der GMK 12.06.2024 - 13.06.2024
TOP: 7.3 Erhöhung geförderter Weiterbildungsstellen
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird dazu aufgefordert, zu prüfen, in welchem Umfang eine Erhöhung der geförderten Weiterbildungsstellen nach § 75a Abs. 9 S. 2 SGB V kurzfristig erforderlich ist, und entsprechend dem Ergebnis das Stellenkontingent von derzeit 2.000 Weiterbildungsstellen im Rahmen des nächsten Gesetzgebungsverfahrens zur Anpassung des SGB V zu erhöhen.
Die Förderung fachärztlicher Weiterbildungsstellen nach § 75a Abs. 9 SGB V ist zudem durch das BMG insgesamt neu zu bewerten und ggf. entsprechend weiterzuentwickeln – sowohl was die Ziele und gewünschten Wirkungszusammenhänge der Förderung angeht als auch die Angemessenheit der mengenmäßigen Begrenzung. Gleichzeitig sind die differenzierten Ziele der Förderung sowohl mit dem finanziellen Aufwand ins Verhältnis zu setzen als auch in der regelmäßigen Evaluation gezielt zu betrachten.
Zudem werden die Kassenärztliche Bundesvereinigung, der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft gebeten ihre Vereinbarungen nach § 75a Abs. 4 und 7 SGB V so zeitnah wie möglich anzupassen: Dabei sollen insbesondere die Möglichkeiten zur Übertragung und überregionalen Bereitstellung nicht abgerufener Fördermittel aus Vorjahren nach § 75a SGB V Abs. 7 Nummer 4 ausgeschöpft werden. Zurzeit können in einigen KV-Bezirken keine neuen Weiterbildungsförderungen im Bereich der ambulanten grundversorgenden fachärztlichen Versorgung gemäß § 75a Abs. 9 SGB V mehr ausgesprochen werden, obwohl bundesweit betrachtet grundsätzlich noch Fördermittel zur Verfügung gestellt werden könnten.
