Beschlüsse
Beschluss der 97. GMK 12.06.2024 – 13.06.2024
TOP 6.2: Etablierung eines Entschädigungsmechanismus bei Feststellung eines Versorgungsmangels von Arzneimitteln nach § 79 Abs. 5 AMG
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder erkennen an, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) große Kraftanstrengungen unternimmt, Lieferengpässe von Medikamenten nachhaltig zu verhindern, und begrüßen die bereits eingeleiteten gesetzgeberischen Maßnahmen, um die Versorgung mit Arzneimitteln in Deutschland zu verbessern. Jedoch greifen diese Maßnahmen nicht langfristig, sodass zukünftige Engpässe und Versorgungsmängel mit Medikamenten weiterhin leider nicht auszuschließen sind.
- Da die Nutzung der vom Bund und von den Ländern geschaffenen Möglichkeiten zum Import von Arzneimitteln aus dem Ausland die Apotheken vor wirtschaftliche Herausforderungen stellen und diese damit nur verhalten genutzt werden, bitten die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder das BMG eine bundeseinheitliche Lösung zu schaffen, um wirtschaftliche Risiken, die für Apotheken bei der Nutzung von nach § 79 Absatz 5 Arzneimittelgesetz geschaffenen Sonderbezugsmöglichkeiten bestehen, abzubauen. Die Schaffung einer Rechtsgrundlage in Form eines Erstattungsmechanismus für importierte Arzneimittel soll im SGB V implementiert werden. Dies könnte über eine Ergänzung der Regelung des § 129 Absatz 2a SGB V um die Sonderbezugsmöglichkeiten der Apotheken bei einem für diese Arzneimittel festgestellten Versorgungsmangel durch das BMG nach § 79 Absatz 5 AMG erfolgen.
