Beschlüsse
Beschlüsse der GMK 11.06.2025 - 12.06.2025
TOP: 3.7 Prüfung der Geeignetheit von (Dritt-) Anbietern von Fachsprachentests/ Konkretisierung des GMK-Beschlusses der 87. GMK
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
1. Der Beschluss der 87. Gesundheitsministerkonferenz vom 26./27. Juni 2014 wird vor dem Hintergrund des Vertragsverletzungsverfahrens (2018/2171) dahingehend präzisiert, dass neben der Fachsprachprüfung oder einer mindestens zehnjährigen Schulausbildung an einer deutschen Schule auch weitere geeignete Wege zum Nachweis der notwendigen Fachsprachkenntnisse offenstehen und die Aufzählung nicht abschließend ist. Daher wird der Beschluss um folgende Protokollnotiz ergänzt:
„Die Aufzählung der unter II.1 vorgestellten geeigneten Nachweise der erforderlichen Sprachkenntnisse ist nicht abschließend. Insbesondere beim Vorliegen von deutschen Sprachkenntnissen auf muttersprachlichem Niveau lassen die zuständigen Stellen weitere geeignete Nachweise der erforderlichen Sprachkenntnisse zu.“
2. Die Länder, die weiterhin die staatliche Aufgabe der im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 5 der Bundesärzteordnung (BÄO) gebotenen Überprüfung der für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache auf Kammern übertragen haben, halten aufrecht, dass in den medizinischen Gesundheitsberufen ein ausreichendes Angebot an Terminen für die jeweiligen Fachsprachprüfungen bei den gut funktionierenden Kammerprüfungen zur Verfügung steht.
