Beschlüsse
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Beschlüsse der GMK 11.06.2025 - 12.06.2025
TOP: 3.11 Geschlechtersensible Gesundheitsversorgung
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sind sich der Notwendigkeit einer geschlechtersensiblen Medizin und Gesundheitsversorgung bewusst.
Die geschlechtersensible Medizin beinhaltet die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Unterschiede in Forschung, Prävention, Diagnostik und Behandlung von Krankheiten. Um eine geschlechtersensible Gesundheitsversorgung zu ermöglichen, setzen sich die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder für eine Stärkung der Geschlechterperspektive in der gesundheitlichen Versorgung ein.
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten das Bundesgesundheitsministerium (BMG), die Ärztliche Approbationsordnung (ÄApprO) um Aspekte der geschlechtersensiblen Medizin zu erweitern für den grundlagenwissenschaftlichen, den klinischen und den übergeordneten kompetenzbezogenen Prüfungsstoff. Durch diese Erweiterung wird den Studierenden bereits frühzeitig die Bedeutung der geschlechtersensiblen Medizin vermittelt.
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten das BMG, zu prüfen, ob die Approbationsordnungen auch der anderen Heilberufe geschlechterspezifische Aspekte ausreichend berücksichtigen und falls nicht, eine entsprechende Ergänzung auch dieser Approbationsordnungen vorzunehmen. Die strukturelle Verankerung der geschlechtersensiblen Gesundheitsversorgung bereits in der Ausbildung ist für alle Bereiche der gesundheitlichen Versorgung wichtig.
- Ebenso bitten die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder das BMG, Aspekte der geschlechtersensiblen Medizin bei der anstehenden Novellierung der Berufsgesetze der Gesundheitsfachberufe sowie bei einer berufsgesetzlichen Regelung der Osteopathie zu berücksichtigen und jeweils in den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen zu verankern.
- Die Kultusministerkonferenz wird über den Beschluss informiert und um Unterstützung des Anliegens gebeten.
