Beschlüsse
Beschluss der 98. GMK 11.06.2025 – 12.06.2025
TOP 3.14: Kostentragung der Postexpositionsprophylaxe auf Grundlage des § 23 SGB V
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
Das BMG wird gebeten, zu prüfen, ob medizinisch gebotene Maßnahmen der Postexpositionsprophylaxe als medizinische Vorsorgeleistung grundsätzlich unter § 23 SGB V fallen und wenn nicht, dies gesetzgeberisch klarzustellen, mit dem Ziel, die Kostenübernahme der Behandlung enger Kontaktpersonen nach Skabies-Exposition sowie auch der medizinisch gebotenen Postexpositionsprophylaxe für weitere Infektionskrankheiten durch die Krankenkassen sicherzustellen
