Beschlüsse
Beschluss der 86. GMK 26.06.2013 – 27.06.2013
TOP 8.3: Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport
Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt einstimmig:
1. Die GMK nimmt das Schreiben des DOSB vom 19.12.2012 an die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs zur Kenntnis. Sie stellt fest,
- dass die Forderungen des DOSB an den Gesetzgeber zu 1. und 3. im wesentlichen in einem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften bereits berücksichtigt sind und
- dass die Forderung zu 2., die Höchststrafe für Dopingvergehen im AMG von drei auf fünf Jahre zu erhöhen, entbehrlich erscheint, da die Freiheitsstrafe im AMG sich in besonders schweren Fällen auf 10 Jahre erhöhen kann. Besonders schwere Fälle sind beispielsweise:
a) Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport an Personen unter 18 Jahren abzugeben oder bei diesen Personen anzuwenden oder
b) gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande zu handeln, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.
2. Die GMK bittet die Vorsitzende, dem DOSB in diesem Sinne zu antworten.
