Beschlüsse
Beschlüsse der GMK 11.06.2025 - 12.06.2025
TOP: 11.1 Gemeinschaftlicher Konsum von Crack in Drogenkonsumräumen
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sehen die Notwendigkeit, in den Drogenkonsumräumen (DKR) einen gemeinschaftlichen Konsum von Crack zu ermöglichen, um durch die Duldung dieser szenetypischen Konsummuster die Inanspruchnahme dieser Hilfeangebote zu befördern.
Die GMK bittet daher das BMG zu prüfen, wie eine bedarfsweise Duldung des gemeinschaftlichen Konsums in den DKR ermöglicht werden kann.
Es wird insbesondere um eine Bewertung der nachfolgenden Erweiterung des §10a BtMG durch einen neuen Abs. 2a gebeten:
„Ergänzend zu den Regelungen in Abs. 2 Nr.5 können die Landesregierungen in der Rechtsverordnung festlegen, dass in Drogenkonsumräumen keine Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr.6 Buchst. b) 2. Alt. ergriffen werden müssen, wenn es sich um die Überlassung von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch in geringer Menge handelt.“
