Beschlüsse
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Beschlüsse der Videokonferenz 29.09.2025
TOP: 4.1 Befähigung und Stärkung des ÖGD im gesundheitlichen Bevölkerungsschutz
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
- Der Schutz und die Vorsorge der Bevölkerung vor neuen gesundheitlichen Bedrohungs- und Gefahrenlagen sind den Ministerinnen und Ministern, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder ein wichtiges Anliegen. Daher bekennen sie sich zur wichtigen Rolle des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) bei der Bewältigung dieser Aufgaben.
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder stellen fest, dass die Stärkung des ÖGD in seiner Aufgabenvielfalt und insbesondere auf den Gebieten der Prävention und Bewältigung von infektiologischen Krisen (Gesundheitsschutz) aufgrund des Paktes für den ÖGD und einer Finanzierung aus Mitteln des Bundes erkennbar vorangebracht werden konnte.
- Sie stellen zugleich fest, dass der ÖGD im Bereich des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes insbesondere im Falle von hybriden Bedrohungen und anderen militärischen Krisenlagen wichtige Aufgaben übernimmt, deren Erfüllung zusätzliche sächliche Mittel und personelle Ressourcen erfordern. Für die Bewältigung sehr unterschiedlicher Krisenlagen ist ein resilient funktionierender ÖGD essentiell und muss bei der Krisenvorsorge stets mitgedacht und entsprechend finanziert werden.
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder begrüßen, dass mit dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz beabsichtigt wird, auch Sachinvestitionen für den Bevölkerungsschutz zu ermöglichen. Von Seiten des Bundes bzw. des Bundesgesundheitsministeriums ist aus Sicht der Länder einerseits sicherzustellen, dass der ÖGD zu den Empfängern von Investitionsmitteln für die Stärkung des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes zählt. Andererseits bedarf es für die Ertüchtigung des ÖGD in diesem Bereich nicht nur Sachinvestitionen, sondern auch weiterer Mittel für die Aufstockung der personellen Ressourcen an sich sowie der jeweiligen Akademien zur Qualifizierung der Beschäftigten im ÖGD, um die zukünftigen Anforderungen im gesundheitlichen Bevölkerungsschutz leisten zu können.
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fordern den Bund daher auf, die Länder bei der notwendigen Weiterentwicklung des ÖGD zur vollständigen Herstellung seiner Krisenresilienz, der die Cybersicherheit, die Risikokommunikation, die Bereitstellung entscheidungsrelevanter Daten und den Schutz vor Desinformation mit einschließen muss, materiell und finanziell zu unterstützen. Sie regen - wie zuletzt von der 98. Gesundheitsministerkonferenz unter TOP 9.1 beschlossen - an, den bestehenden Pakt für den ÖGD weiterzuentwickeln und darüber hinaus den derzeit pausierenden gemeinsamen Austausch auch zur fachlichen Ausgestaltung und finanziellen Ausstattung fortzusetzen.
