Beschlüsse
Beschlüsse der GMK 26.06.2014 - 27.06.2014
TOP: 6.3 Gesundheitsförderungs- und Präventionsgesetz
Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt einstimmig:
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit begrüßen ausdrücklich, dass der Bund zu Beginn der 18. Legislaturperiode ein Präventionsgesetz verabschieden wird und damit auch dem Beschluss der 84. GMK und der Entschließung des Bundesrates zur Schaffung eines Bundespräventions- und Gesundheitsförderungsgesetzes vom 22.03.2013 (BR-Drs. 753/12) Rechnung trägt.
Die Orientierung auf Lebenswelten wird dabei ebenso unterstützt wie der Einbezug aller Sozialversicherungsträger und deren verbindliche Kooperation mit Ländern und Kommunen. Vorbilder für eine solche Kooperation sind die Regelungen nach §§ 21 bzw. 20d SGB V zur Förderung der Zahngesundheit bzw. zu Schutzimpfungen.
Angesichts der wachsenden Bedeutung von gesundheitsfördernden und präventiven Maßnahmen müssen die finanziellen Grundlagen und die Kooperationen der wesentlichen Akteure so solide und wirkungsvoll gestaltet sein, dass Erwartungen an eine Stärkung der Gesundheit im Sinne der Verlängerung der gesunden Lebensjahre in Deutschland – insbesondere auch bei sozial benachteiligten Menschen – gerechtfertigt sind.
Die Notwendigkeit für Prävention und Gesundheitsförderung wird in einer älter werdenden Gesellschaft eine zunehmende Bedeutung erhalten. Deshalb ist es geboten, bei den gesetzlichen Krankenkassen die Ausgaben in der Prävention und Gesundheitsförderung so auszugestalten, dass eine nachhaltige Finanzierung diesem wachsenden Bedarf an Prävention und Gesundheitsförderung gerecht wird.
Die GMK fordert den Bund auf, die private Krankenversicherung und die weiteren Sozialversicherungsträger entsprechend ihrer Funktion in die Finanzierung der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe von Gesundheitsförderung und Prävention in angemessener Weise einzubeziehen.
Die zur Finanzierung bereitgestellten Mittel sollen für die einzelnen Gesundheitsförderungs- und Präventionsarten differenziert verwendet werden, jedoch, überwiegend für Maßnahmen in Lebenswelten
Die GMK fordert den Bund des Weiteren auf, die bisherige Entwicklung bei der Gesundheitsförderung und Prävention in den Ländern zu berücksichtigen und deutlich einzubeziehen. Eine regionale Bedarfsgerechtigkeit ist unverzichtbar.
Zur Umsetzung des Gesundheitsförderungs- und Präventionsgesetzes ist eine frühzeitige Abstimmung mit den Ländern notwendig. Der Bund wird gebeten einen Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren vorzulegen.
