Beschlüsse
Beschlüsse der GMK 26.06.2014 - 27.06.2014
TOP: 7.2 Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bei der Berufszulassung der ärztlichen und nicht-ärztlichen Heilberufe
Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt einstimmig:
Vor dem Hintergrund der von Bund und Ländern umzusetzenden UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 wird das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gebeten zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welcher Form die geltende Bedingungsfeindlichkeit der Berufszulassung in den Heilberufen und Gesundheitsfachberufen zugunsten von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zukünftig so gestaltet werden kann, dass einerseits diesen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht und andererseits dem Patientenschutz weiter hinreichend Rechnung getragen wird. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, inwieweit und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen in anderen Ländern (insbes. EU-Mitgliedsstaaten, USA etc.) Zugang zu Gesundheitsberufen haben.
Das BMG wird gebeten, über das Ergebnis der Prüfung bis zur 88. GMK 2015 zu berichten.
