Beschlüsse
Beschlüsse der GMK 26.06.2014 - 27.06.2014
TOP: 7.7 Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt einstimmig:
Bereits die 86. Gesundheitsministerkonferenz hat einstimmig eine Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes beschlossen (TOP 5.1), weil die Gewinnung von Ärztinnen und Ärzten für den Öffentlichen Gesundheitsdienst eine zunehmende Herausforderung darstellt. Die Gesundheitsministerkonferenz stellt fest, dass sich die Schwierigkeiten der ärztlichen Nachwuchsgewinnung weiter verschärfen, sieht dringenden Handlungsbedarf und erneuert daher den Beschluss der 86. GMK mit der Ergänzung um die Forderung, den Öffentlichen Gesundheitsdienst als einen attraktiven Sektor des ärztlichen Berufsfelds stärker ins Blickfeld der Medizinstudierenden zu rücken, indem innerhalb des Studiums Praktika im ÖGD sowie Famulaturen und Teile des Praktischen Jahres absolviert werden können.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist neben der ambulanten und stationären Versorgung die dritte tragende Säule des Gesundheitswesens. Er nimmt bevölkerungsmedizinische Aufgaben wahr und ist sozialkompensatorisch tätig. Der Öffentliche Gesundheitsdienst muss für Ärztinnen und Ärzte attraktiver werden. Dafür ist es erforderlich, dass:
- eine ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung im ÖGD auf allen Ebenen vorgehalten wird,
- arztspezifische tarifliche Regelungen für angestellte und beamtete Ärztinnen und Ärzte im ÖGD in Anlehnung an die Krankenhaustarife eingeführt werden und sich die Arbeitgeberverbände in den Tarifverhandlungen öffnen,
- fachliche Inhalte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes frühzeitig und angemessen in die ärztliche Ausbildung integriert werden. Dafür ist es erforderlich das Fachgebiet „Öffentliche Gesundheit stärker im Medizinstudium zu verankern und Praktika, Famulaturen und Teile des praktischen Jahres im ÖGD zu ermöglichen,
- alle Möglichkeiten genutzt werden, im Rahmen einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit die Bedeutung und Kompetenzen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes deutlich herauszustellen.
