Beschlüsse
Beschluss der 99. GMK 10.06.2026 – 11.06.2026
TOP 7.3: Bürokratieabbau in Arztpraxen
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen einstimmig folgenden Beschluss:
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten das Bundesministerium für Gesundheit zum Bürokratieabbau in Arztpraxen zu prüfen,
- ob im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung eine Geringfügigkeitsgrenze von 300 Euro pro Ärztin/Arzt und Quartal gesetzlich festgelegt werden kann;
- ob bei Abrechnungsprüfungen eine Erhöhung der Bagatellgrenze auf 300 Euro pro Ärztin/Arzt und Quartal und Krankenkasse gesetzlich festgelegt werden kann, um den unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand für häufige Abrechnungsprüfungen, welche sich auf niedrige Rückforderungsbeträge beziehen, deutlich zu reduzieren;
- wie die doppelte Datenerhebung (doppelte Registerführung) eingestellt werden kann;
- wie eine Entlastung der Arztpraxen durch die vollständige Digitalisierung des Ausstellungsprozesses von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ohne Medienbrüche umgesetzt werden kann;
- ob es Möglichkeiten der Prozessdigitalisierung gibt, die es den Arztpraxen ermöglicht, über den KIM-Dienst die Ersatzbescheinigungen von den Krankenkassen anzufordern und diese direkt im Praxisverwaltungssystem ablegen zu können.
