Beschlüsse
Beschluss der 99. GMK 10.06.2026 – 11.06.2026
TOP 7.11: Schnelle Arzttermine – Schnelle Einführung eines Primärversorgungssystems
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen einstimmig folgenden Beschluss:
- Das Bundesministerium für Gesundheit wird gebeten, die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehene Einführung eines verbindlichen Primärarzt – jetzt Primärversorgungssystems zügig und konsequent umzusetzen.
- Das Bundesministerium für Gesundheit wird gebeten, den am 27.01.2026 gestarteten Fachdialog zur Einführung eines Primärversorgungssystems konsequent fortzuführen und die gewonnenen Erkenntnisse bei der Ausgestaltung des Primärversorgungssystems zu berücksichtigen. Eine sachgerechte und akzeptierte Einführung ist maßgeblich für den Erfolg der Reform.
- Das Bundesministerium für Gesundheit wird gebeten, bei der Einführung des Primärversorgungssystems einen stufenweisen Implementierungsansatz mit klaren Übergangsregelungen und einem verbindlichen Zeitplan zu verfolgen, um Überlastungen zu vermeiden und Planungssicherheit zu schaffen.
- Das Bundesministerium für Gesundheit wird gebeten, die interprofessionelle Ausrichtung der Primärversorgung verbindlich zu stärken und hierfür die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen für Delegation, Case- und Care-Management sowie den Einsatz qualifizierter nichtärztlicher Gesundheitsberufe zu verbessern.
- Das Bundesministerium für Gesundheit wird gebeten, die Aufgaben der Hausärztinnen und -ärzte im Primärversorgungssystem sowie der Fachärztinnen und Fachärzte klar zu definieren. Dies soll sowohl die jeweiligen Versorgungsaufträge in den Fachgebieten als auch die Schnittstellen zwischen den Versorgungsbereichen umfassen. Bestandteil der Aufgabenbeschreibung sollte insbesondere die verbindliche Bereitstellung geeigneter Terminslots für akute und planbare Behandlungsanlässe sein. Das gilt auch für die Öffnung von Krankenhäusern für ambulante Behandlungen bei Nichtvermittlung eines Termins im Sinne von § 75 Abs. 1a SGB V
- Das Bundesministerium für Gesundheit wird gebeten, Ausnahmen und Sonderregelungen (u. a. für Augenheilkunde, Gynäkologie, Kinder- und Jugendmedizin, Psychotherapie, Früherkennung sowie bestimmte schwere chronische Erkrankungen) patientengerecht, barrierearm und praktikabel zu definieren und dabei die Belange vulnerabler Gruppen angemessen zu berücksichtigen. Dabei sind die Ausnahmen eng medizinisch begründet und strikt fachlich zu definieren. Es ist sicherzustellen, dass Umfang und Ausgestaltung der Ausnahmeregelungen die grundlegende Steuerungsfunktion sowie die intendierten Vorteile des Primärversorgungssystems nicht beeinträchtigen.
- Das Bundesministerium für Gesundheit wird gebeten, zu prüfen, inwieweit das Vergütungssystem an die Anforderungen eines verbindlichen Primärversorgungssystems anzupassen ist. Dabei sind insbesondere kontaktunabhängige Leistungspositionen für Koordinations-, Steuerungs- und Teamleistungen im Bereich der primärversorgenden Akteure zu berücksichtigen.
- Das Bundesministerium für Gesundheit wird gebeten, für die strukturierte Übergabe von Patientinnen und Patienten sowie für die digitale Kommunikation zwischen Ärztinnen und Ärzten und weiteren Leistungserbringern das bundesweit einheitliche, interoperable und für alle verbindliche Kommunikationstool weiter auszubauen.
- Das Bundesministerium für Gesundheit wird gebeten, die Einführung des Primärversorgungssystems wissenschaftlich zu begleiten, bundesweit zu evaluieren (einschließlich der Analyse von regionalen Besonderheiten, z.B. Stadt/Land) und die Ergebnisse regelmäßig zu veröffentlichen (u. a. Effekte auf Wartezeiten, Versorgungsqualität, Inanspruchnahme, regionale Versorgungsgerechtigkeit, Arbeitsbelastung und Bürokratie). Bei der wissenschaftlichen Begleitung sollte auch berücksichtigt werden, dass es in anderen Ländern – etwa im Vereinigten Königreich, Spanien und Norwegen – bereits etablierte Primärversorgungssysteme gibt. Die Umsetzung in Deutschland kann von den dortigen Erfahrungen, bewährten Strukturen und Prozessen profitieren, weshalb diese Erkenntnisse strukturiert in den Transformationsprozess miteinfließen sollten.
