Beschlüsse
Beschluss der 99. GMK 10.06.2026 – 11.06.2026
TOP 7.14: Mund- und Zahngesundheit lebensphasenspezifisch stärken – Prävention in Kita, Schule und für vulnerable Gruppen ausbauen
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen einstimmig folgenden Beschluss:
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bekräftigen die bereits 2021 formulierte Zielsetzung, die kindliche Mund- und Zahngesundheit in Kindertageseinrichtungen und Schulen durch alltagsintegrierte, strukturierte Prävention, insbesondere durch tägliches Zähneputzen mit fluoridhaltiger Zahnpasta, nachhaltig zu verbessern, und heben die besondere Bedeutung der bestehenden Strukturen der Gruppenprophylaxe nach § 21 SGB V hervor.
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder stellen fest, dass nach den Ergebnissen der 6. Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS 6) die Karieserfahrung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland zwar auf einem historisch niedrigen Niveau liegt, gleichzeitig je-doch nach wie vor eine ausgeprägte Kariespolarisation mit deutlich erhöhter Krankheitslast bei Kindern und Jugendlichen aus sozioökonomisch benachteiligten Familien besteht.
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) und die Kultusministerkonferenz (KMK), gemeinsam in den Ländern und mit dem Bund darauf hinzuwirken, dass
- das tägliche Zähneputzen mit 21 fluoridhaltiger Zahnpasta in Kitas und Grundschulen als gesundheitsförderliche Alltagsroutine bundesweit flächendeckend etabliert oder ausgebaut wird,
- hierfür erforderliche räumliche, organisatorische und hygienische Rahmenbedingungen geschaffen bzw. weiterentwickelt werden und
- Konzepte zur Stärkung der Mundgesundheitskompetenz von Kindern, Eltern und pädagogischem Personal verankert werden.
Die GMK-Geschäftsstelle wird gebeten, diese Information an die JFMK und KMK zu übermitteln.
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten die Länder, die Strukturen der zahnärztlichen Gruppenprophylaxe nach § 21 SGB V zu erhalten, wo notwendig zu stärken und so auszugestalten, dass vulnerable Zielgruppen bedarfsgerecht erreicht werden.
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sehen vor dem Hintergrund der DMS-6-Ergebnisse zu sozialen Ungleichheiten und des vorliegenden Expertenstandards des Deutschen Netz-werks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) zum Thema Mundgesundheit (2023) folgenden Prüfbedarf: Im Rahmen des auf die Bund-Länder-AG „Zukunftspakt Pflege“ folgenden Gesetzgebungsverfahrens soll geprüft werden, wie sich bei der Umsetzung von § 22a SGB V und des genannten Experten-standards eine stärkere Fokussierung auf Präventionsangebote insbesondere auf Menschen in der eigenen Häuslichkeit erreichen lässt.
- Die GMK bittet den Bund zu prüfen,
- wie Mundgesundheit insbesondere mit dem Blick auf soziale Ungleichheiten gezielt in nationale Präventionsstrategien und -ansätze sowie in die lebens-weltbezogene Prävention integriert werden kann.
- wie Aufgaben und Ressourcen des ÖGD (sowie anderer Stellen, welche mit Maßnahmen zur Gruppen- und Individualprophylaxe nach § 21 und § 22 Sozialgesetzbuch V betraut sind) zur Förderung der Mundgesundheitskompetenz verschiedener Bevölkerungsgruppen, insbesondere vulnerabler Gruppen, langfristig gesichert werden können.
- Die GMK bittet die AOLG,
- im Rahmen der geplanten Überarbeitung des Indikatorensatzes für die Gesundheitsberichterstattung der Länder (2003) zu prüfen, inwieweit die Mund- und Zahngesundheit in allen Lebensphasen mit entsprechenden Indikatoren berücksichtigt werden kann.
