Beschlüsse
Beschluss der 99. GMK 10.06.2026 – 11.06.2026
TOP 7.19: Sicherstellung der ambulanten Versorgung bei finanzieller Schieflage oder Insolvenz eines Rechtsträgers von mehreren Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen einstimmig folgenden Beschluss:
- Die Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sehen eine Gefahr für die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung in dem Fall, dass ein Rechtsträger von mehreren Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) nach § 95 SGB V in einem oder mehreren Planungsbereichen in finanzielle Schieflage bzw. Insolvenz gerät und die MVZ ihren Versorgungsauftrag nicht mehr erfüllen.
- Sie bitten das BMG um Prüfung, ob und ggf. welche rechtlichen Anpassungen erforderlich sind, damit die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ausreichend Möglichkeiten haben, auf die Situation zu reagieren und die Versorgung kurzfristig sicherzustellen.
