Beschlüsse
Beschluss der 99. GMK 10.06.2026 – 11.06.2026
TOP 7.20: Novellierung des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG)
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen einstimmig folgenden Beschluss:
- Die Ministerinnen und Minister sowie die Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder erkennen an, dass das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) in den letzten zehn Jahren zahlreiche Maßnahmen für Gesundheitsförderung und Prävention angestoßen hat. Dennoch ist es bisher nicht gelungen, die auf beeinflussbare Risikofaktoren zurückzuführende Krankheitslast in der Bevölkerung deutlich zu senken.
- Die Ministerinnen und Minister sowie die Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bekräftigen ihren unter TOP 6.1 der 98. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) gefassten Beschluss und bitten den Bund erneut um Umsetzung der angekündigten Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes unter Einbezug der anliegenden, von den Ländern gemeinsam formulierten Eckpunkte. Sie umfassen:
- die Entwicklung einer nationalen Gesamtstrategie für Gesundheitsförderung und Prävention,
- die klare Definition der zur Umsetzung notwendigen Strukturen,
- einen Mitteleinsatz, der zielgerichtet und nachhaltig wirkt durch die Stärkung der kassen- und trägerübergreifenden Zusammenarbeit, die Bündelung vorhandener Präventionsmittel und eine stärkere Einbindung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.
