Beschlüsse
Beschluss der 99. GMK 10.06.2026 – 11.06.2026
TOP 8.2: Sicherstellung der Versorgung mit Blut und Blutprodukten
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen einstimmig folgenden Beschluss:
1. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder stellen fest, dass der sicheren und kontinuierlichen Versorgung mit Blut und Blutprodukten sowohl in Friedenszeiten als auch im Zivilschutzfall eine besondere Bedeutung zukommt.
2. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern, eine Strategie zur Sicherstellung der notwendigen Versorgung der Bevölkerung mit Blut und Blutprodukten im Zivilschutzfall zu entwickeln und umzusetzen. Insbesondere sind hier notwendige Maßnahmen zur Vorbereitung zu identifizieren, einschließlich etwaiger Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, um auch im Zivilschutzfall den absehbar hohen Bedarfen an Verbrauchsmaterialien und erforderlichen Geräten im Bereich der Blutprodukte begegnen zu können.
3. Das BMG wird unter Einbezug des Arbeitskreises Blut um Prüfung gebeten, ob die Spenderauswahlkriterien für Spenderinnen und Spender in Krisenfällen verändert werden können. Gegebenenfalls sollten mögliche Optionen zur Umsetzung erarbeitet werden (z.B. Anpassung der Hämotherapie-Richtlinie) mit dem Ziel der Erweiterung des Spendendenkreises oder kürzerer Intervalle bei Dauerspendenden.
4. Das BMG wird unter Einbezug des Arbeitskreises Blut um Prüfung gebeten, ob in Krisenfällen die bei Streitkräften erprobte Vollblut- bzw. „Warmblutspende“ auch im zivilen Umfeld ermöglicht werden kann. Gegebenenfalls sollte vorbereitend der Aufbau einer „warmen Blutbank“ (einer Kohorte zuverlässiger, vorab gut untersuchter Dauerspendender, deren Blut ohne Abwarten von Laboruntersuchungen oder umfangreicher Aufbereitung zum Einsatz kommen kann) erfolgen.
