Beschlüsse
Beschluss der 99. GMK 10.06.2026 – 11.06.2026
TOP 9.5: Förderung der ambulanten Weiterbildung (Ärztinnen und Ärzte)
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen einstimmig folgenden Beschluss:
- Die Krankenhausreform und die zunehmende Ambulantisierung von Leistungen insbesondere in der Pädiatrie sowie in der grundversorgenden fachärztlichen Versorgung bewirken eine Veränderung der ärztlichen Weiterbildung; sektorenübergreifende Weiterbildungsverbünde und ambulante Weiterbildungsabschnitte erhalten eine bedeutsamere Rolle.
- Es ist daher unerlässlich, die Kinder- und Jugendärzte bei der Weiterbildungsförderung den Allgemeinmedizinern gleichzustellen, da die Kinder- und Jugendärzte für ihre Patienten die Aufgaben eines Hausarztes wahrnehmen. Des Weiteren ist die Erhöhung der Weiterbildungsstellen der grundversorgenden Fachärzte von derzeit 2000 auf 4000 notwendig, um die steigenden Versorgungsbedarfe einer alternden Gesellschaft sowie die ungünstige Altersstruktur in der Ärzteschaft aufzufangen. Dabei wäre wünschenswert, dass die Empfänger der Weiterbildungsförderung nach Abschluss ihrer Facharztausbildung der ambulanten Versorgung zur Verfügung stehen.
- Das BMG wird gebeten, eine entsprechende Änderung des § 75a SGB V in einem geeigneten Gesetzgebungsverfahren auf den Weg zu bringen.
