Beschlüsse
Beschluss der 99. GMK 10.06.2026 – 11.06.2026
TOP 13.1: Weiterentwicklung des ÖGD nach 2026 – mehr Resilienz im gesundheitlichen Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen einstimmig folgenden Beschluss:
- Die Länder stellen fest, dass durch den von Bund und Ländern im Jahr 2020 geschlossenen Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) wesentliche Maßnahmen zur Stärkung und Modernisierung des ÖGD initiiert und bisher erfolgreich umgesetzt werden konnten.
- Die Länder haben sich seit 2023 kontinuierlich um eine Weiterführung des Paktes für den ÖGD bemüht und Beschlüsse in Hinblick auf die gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen herbeigeführt, um eine nachhaltige Stärkung des ÖGDs zu sichern.
- Um den ÖGD nachhaltig zu stärken und weiterzuentwickeln und so die Resilienz des öffentlichen Gesundheitswesens im Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz zu stärken, bittet die GMK die Bundesregierung um Unterstützung und sieht folgende Bedarfe:
- Die Länder fordern den Bund auf, ein langfristiges Förderprogramm zur Fortführung und Verstetigung der Digitalisierung des ÖGD in Ländern und Kommunen aufzulegen. Dabei ist ein besonderes Augenmerk auf die Interoperabilität zu legen. Die in der Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance Verordnung vorgesehenen Maßnahmen sollten in die Ausgestaltung des Förderprogramms einfließen.
- Die Länder fordern den Bund auf, die Entwicklung des einheitlichen Meldesystems im Gesundheitsamt (EMIGA) voranzubringen, abzuschließen und auf eine flächendeckende Nutzung hinzuwirken.
- Die Länder fordern den Bund auf, den ÖGD bei seiner Strategie zum Schutz vor Desinformation zukünftig zu berücksichtigen.
- Die Länder fordern den Bund auf, Verfahren und Instrumente zur Gesundheitsfolgenabschätzung – wie sie vom Beirat zum Pakt für den ÖGD gefordert wird – im Sinne einer Evidenz für Infektionsschutzmaßnahmen dem ÖGD zur Verfügung zu stellen.
- Die Länder fordern den Bund auf, zur Umsetzung der Empfehlung des Beirates zum Pakt für den ÖGD, Vorbereitungen zu treffen, um bei Bedrohungslagen, die die gesamte Bundesrepublik betreffen, die Risiko- und Krisenkommunikation zu übernehmen und die Strukturen und Abläufe mit den Ländern abzustimmen.
- Die GMK stellt fest, dass die Behörden des ÖGD im Bevölkerungsschutz innerhalb ihrer Kernkompetenzen handeln und im Krisenfall stark gefordert sein werden. Die Übernahme zusätzlicher Aufgaben wird deshalb nicht möglich sein, vielmehr werden die Behörden des ÖGD aufgrund begrenzter Ressourcen eine Priorisierung ihrer Aufgaben vornehmen müssen.
- Da der Pakt für den ÖGD die Schaffung von „Freiwilligen-Pools“ zur personellen Unterstützung vorsieht, werden die Länder Handlungsempfehlungen im Sinne eines Personalmanagement-Konzeptes entwickeln mit dem Ziel, dass im Krisenfall Personal aus anderen Behörden schneller herangezogen werden kann und die Behörden des ÖGD weiterhin arbeitsfähig bleiben.
