Beschlüsse
Beschluss der 99. GMK 10.06.2026 – 11.06.2026
TOP 14.2: Einheitliches Vorgehen zur Reduzierung der Gesundheitsgefahren durch tabakfreie Nikotinbeutel
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen einstimmig folgenden Beschluss:
- Die GMK stellt fest, dass der zunehmende Konsum von tabakfreien Nikotinbeuteln, insbesondere bei jungen Menschen, erhebliche gesundheitliche Risiken birgt.
- Die für Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder bekräftigen den Beschluss der 17. Verbraucherschutzministerkonferenz zu tabakfreien Nikotinbeuteln.
- Die für Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren sehen tabakfreie Nikotinbeutel hinsichtlich Zusammensetzung, Darreichungsform und Zweckbestimmung als vergleichbar mit dem verbotenen Tabak zum oralen Gebrauch an. Tabakfreie Nikotinbeutel sollten daher analog reguliert, d.h. verboten werden. Die für Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren bitten die Bundesregierung, sich für eine möglichst zeitnahe, EU-weit einheitliche und spezifische Regelung für tabakfreie Nikotinbeutel einzusetzen. Solange es noch keine EU-weite Regelung gibt, sollte eine entsprechende Regelung im nationalen Tabakrecht geschaffen werden.
