Beschlüsse
Beschluss der 99. GMK 10.06.2026 – 11.06.2026
TOP 15.3: Psychotherapeutische Versorgung sichern und bedarfsgerecht weiterentwickeln
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen einstimmig folgenden Beschluss:
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder stellen fest, dass die ambulante psychotherapeutische Versorgung ein zentraler Bestandteil einer bedarfsgerechten, wohnortnahen und qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung ist und der steigende Bedarf an psychotherapeutischen Leistungen, insbesondere im ländlichen Raum, zu langen Wartezeiten und Versorgungslücken führt.
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fordern den Bund sowie die zuständigen Akteure der gemeinsamen Selbstverwaltung, die Auswirkungen der durch den Erweiterten Bewertungsausschuss am 11. März 2026 beschlossenen Vergütungsanpassungen für psychotherapeutische Leistungen kurzfristig zu evaluieren und dabei insbesondere die Auswirkungen auf die Versorgungssituation sowie die wirtschaftliche Stabilität psychotherapeutischer Praxen zu berücksichtigen.
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fordern den Bund auf, sich für eine transparente Überprüfung und Weiterentwicklung der Datengrundlagen und Berechnungsparameter der psychotherapeutischen Vergütungssystematik einzusetzen, damit der gestiegene Versorgungsbedarf sowie die besonderen Rahmenbedingungen zeitgebundener psychotherapeutischer Leistungen angemessen berücksichtigt werden.
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bekräftigen den Beschluss zu TOP 8.1: Finanzierung der neuen Weiterbildung der Psychotherapeuten der 98. GMK und fordern den Bund erneut auf, zeitnah die notwendigen Regelungen zur ausreichenden Finanzierung der neuen Weiterbildung der Psychotherapeuten, einschließlich der Kosten der Supervision, Theorievermittlung und Selbsterfahrung, zu treffen. Dabei ist es zudem erforderlich gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, ob und ggf. welche weiteren Hinderungsgründe der Umsetzung der Weiterbildung entgegenstehen und die entsprechenden Lösungsvorschläge zu entwickeln.
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fordern den Bund und die zuständigen Akteure der gemeinsamen Selbstverwaltung auf, eine Trennung der Bedarfsplanung in der Arztgruppe der Psychotherapeuten zwischen den Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die ausschließlich oder überwiegend Erwachsene behandeln, und den Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und -therapeuten in die Wege zu leiten.
