Beschlüsse
Beschluss der 99. GMK 10.06.2026 – 11.06.2026
TOP 16.1: Verbesserung der Rahmenbedingungen beim medikamentösen Schwangerschaftsabbruch
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen einstimmig folgenden Beschluss:
- Die Länder stellen fest, dass für eine bedarfsgerechte Versorgung im Bereich des medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs praktikable, rechtssichere und bürokratiearme Rahmenbedingungen erforderlich sind. Sie gehen davon aus, dass Arzneimittel nach §?47a Arzneimittelgesetz (AMG) innerhalb derselben Einrichtung nach § 13 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) auch von mehreren Ärztinnen und Ärzten angewendet werden können und bitten das Bundesministerium für Gesundheit um entsprechende Klarstellungen zu den delegationsrechtlichen Rahmenbedingungen.
- Die GMK empfiehlt dem BMG, zu prüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Versorgung mit für den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch geeigneten Arzneimitteln bedarfsgerecht, wirtschaftlich und patientenfreundlich sicherzustellen und Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte zu schaffen. Hintergrund ist, dass bewährte Präparate nur eingeschränkt verfügbar oder mit höheren Kosten oder komplizierteren Vertriebswegen verbunden sind. Zudem gehen medizinisch etablierte Anwendungen außerhalb der Zulassung (bewährter Off-Label-Use) mit Haftungsrisiken für Ärztinnen und Ärzte einher.
