Beschlüsse
Beschluss der 99. GMK 10.06.2026 – 11.06.2026
TOP 7.23: Einheitliches Vorgehen für Regelungen zu Triage
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen ohne Gegenstimmen folgenden Beschluss:
- Die Länder sind sich einig, dass eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden muss, die sicherstellt, dass Menschen mit Behinderungen bei Zuteilungsentscheidungen in Situationen knapper lebensrettender Ressourcen nicht diskriminiert werden und die zugleich Rechtssicherheit für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte herstellt.
- Ein durch das GMK-Vorsitzland zu beauftragendes Rechtsgutachten soll prüfen, ob die in Betracht kommenden Handlungsoptionen der Länder mit den Grundrechten und der BVerfG-Rechtsprechung als Prüfmaßstab vereinbar ist oder ob eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich ist.
- Im Gutachten soll geprüft werden, welche Aspekte mindestens geregelt werden müssen. Außerdem soll das Gutachten einen geeigneten Formulierungsvorschlag für einen geeigneten Regelungsstandort vorlegen.
- Gemäß AOLG-Beschluss vom 18.03.2026 TOP 5.04 erfolgt die Finanzierung des Gutachtens durch die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel.
