Beschlüsse
Beschlüsse der GMK 26.06.2014 - 27.06.2014
TOP: 10.2 Weiterentwicklung der Psychotherapie-Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss
Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt einstimmig:
Die für Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder beobachten die steigende Inanspruchnahme des Versorgungssystems auf Grund psychischer Erkrankungen. Gleichzeitig ist der Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen insbesondere für Menschen mit schweren psychischen Störungen erschwert. Psychische Erkrankungen sind zunehmend die Ursache für Krankschreibungen und verminderter Erwerbsfähigkeit. Zugleich ist der Zugang zu einem diagnostischen Erstgespräch und zu einer psychotherapeutischen Behandlung mit langen Wartezeiten verbunden.
Die für Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder sind daher der Auffassung, dass diese Situation dringend zu verbessern ist. Sie bitten das Bundesministerium für Gesundheit – wie auch in der Koalitionsvereinbarung beschrieben – eine zeitnahe Anpassung und Weiterentwicklung der Psychotherapie-Richtlinie beim Gemeinsamen Bundesausschuss zu erwirken, um dieser Entwicklung des Behandlungsbedarfs besser gerecht zu werden. Ziel muss es sein, den Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen einerseits zu erleichtern, aber gleichzeitig auch durch eine zeitnahe Diagnostik und Beratung adäquate Therapien anzubieten.
Eine Änderung der Psychotherapie-Richtlinie sollte daher insbesondere Folgendes berücksichtigen:
- Ein verbesserter Erstkontakt bei ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten/innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/innen durch ein verpflichtend vorzuhaltendes, begrenztes Kontingent an Sprechstunden, zu denen in Eil- bzw. Krisenfällen ein direkter Zugang nach kurzer Wartezeit besteht, um eine frühzeitige und schnelle Abklärung, Diagnostik und Intervention zu erreichen.
- Eine stärkere Berücksichtigung von antragsfreien Kurzzeittherapien zur Akutversorgung sowie eine Klärung bzw. Reflektion von psychotherapeutischer Behandlungsmethoden und –verfahren im Rahmen der zeitlich begrenzten Kurzzeittherapie / Akutversorgung.
- Bei einem erweiterten Angebot von Kurzzeit- und Gruppentherapien sind im Rahmen einer gestuften Versorgung die jeweiligen Indikationen, auch für Langzeittherapien, zu prüfen.
- Für Langzeittherapien ist ein Antrags- und Zweitmeinungsverfahren, das nicht als reines Aktenverfahren ausgestaltet werden sollte, anzustreben.
- Eine Erweiterung der bestehenden um weitere geeignete psychotherapeutische Behandlungsmethoden und –verfahren entsprechend des veränderten Behandlungsbedarfs.
- Eine flexiblere Anwendung von psychotherapeutischen Methoden und die Möglichkeit bewilligte Therapiestunden entsprechend den Ressourcen und Bedarfen des Einzelfalls und des Therapieverlaufs, z. B. durch kürzere Zeiteinheiten und durch Durchführung in anderen Settings zu nutzen. Stärkung von Anreizen zur Erbringung gruppentherapeutischer Leistungen, z. B. durch die Möglichkeit einer flexiblen Wahl des Settings in Abhängigkeit von Ressourcen und Bedarfen der Patientin/des Patienten im Einzelfall.
- Eine Überprüfung der zur psychotherapeutischen Behandlung zugelassenen Indikationen mit dem Ziel der Aufhebung des Ausschlusses bestimmter Krankheitsbilder; Stärkung von Anreizen zur besseren psychotherapeutischen Behandlung schwer psychisch Kranker.
- Eine differenzierte Vergütung entsprechend eines gestuften Therapieverlaufs mit höheren Anreizen für kurzfristige Erstkontakte, für die Kurzzeittherapie / Akutversorgung sowie die Gruppentherapie.
