Beschlüsse
Beschluss der 99. GMK 10.06.2026 – 11.06.2026
TOP 15.4: Erweiterung der Maßregeln der Besserung und Sicherung im StGB
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen mehrheitlich folgenden Beschluss:
- Aus Sicht der GMK besteht die dringende Notwendigkeit, differenzierte Reaktions- und Unterstützungsangebote zu entwickeln, um bereits frühzeitig auf Personen einzuwirken, die in krankheitsbedingt schuldunfähigem bzw. vermindert schuldfähigem Zustand Straftaten begangen haben, und von denen ein solches Verhalten auch künftig zu erwarten ist.
- Die GMK bekräftigt daher den Beschluss der 98. GMK zu TOP 12.2, nach welchem über die weitere Ausdifferenzierung des bestehenden Maßregelsanktionensystems beraten werden und konkrete Vorschläge zur Erweiterung der Maßregeln um Weisungen für ambulante sowie befristete stationäre bzw. teilstationäre Behandlungen erarbeitet werden sollen, um diesen Personen eine möglichst frühzeitige Unterstützung und Behandlung zu ermöglichen. Gleichzeitig betont die GMK, dass bestehende Versorgungslücken nicht allein durch neue Sanktionen geschlossen werden können, sondern insbesondere durch den Ausbau niedrigschwelliger, sektorenübergreifender Behandlungs- und Unterstützungsangebote.
- Die GMK bittet die JuMiKo daher um Unterstützung, erneut gemeinsam auf das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) zuzugehen, um die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundes zur Erarbeitung entsprechender Vorschläge zu erreichen.
