Beschlüsse
Beschluss der 99. GMK 10.06.2026 – 11.06.2026
TOP 16.3: Bürokratieabbau bei der Kostenerstattung nach SchKG
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen mehrheitlich folgenden Beschluss:
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten den Bund zu prüfen,
- für die Erstattung der Kosten für den Schwangerschaftsabbruch für Berechtigte nach Abschnitt 5 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (Abbruch nach Beratungslösung) die reguläre Abrechnung über die Krankenkassen wie bei dem Verfahren zur Abrechnung bei einem Abbruch mit medizinischer oder kriminologischer Indikation zu ermöglichen.
- Die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch nach Beratungslösung sollen den Krankenkassen dabei vollständig aus Steuermitteln erstattet werden.
- Für das unter 2. genannte Kostenerstattungsverfahren soll ein zentralisiertes digitales Verfahren etabliert werden.
