Beschlüsse
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Beschlüsse der GMK 26.06.2014 - 27.06.2014
TOP: 10.3 Sozialmedizinische Ambulanzen für Erwachsene mit schweren Mehrfachbehinderungen
Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt einstimmig:
Die GMK bittet die Bundesregierung, zeitnah ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Sozialgesetzbuches (SGB) Fünftes Buch (V) vorzulegen, mit der eine Möglichkeit zur Ermächtigung von medizinischen Behandlungszentren zur ambulanten Behandlung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung oder schwerer körperlicher oder schwerer Mehrfachbehinderung geschaffen wird. Hierzu würde sich anbieten, einen neuen § 119 c SGB V wie folgt ins Gesetz einzufügen:
- Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schwerer körperlicher oder schwerer Mehrfachbehinderung, die fachlich unter ständiger ärztlicher Leitung stehen und die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche Behandlung bieten, können vom Zulassungsausschuss (§ 96) zur ambulanten Behandlung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung oder schwerer körperlicher oder schwerer Mehrfachbehinderung ermächtigt werden. Die Ermächtigung ist zu erteilen, soweit und solange sie notwendig ist, um eine ausreichende Versorgung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung oder schwerer Mehrfachbehinderung sicherzustellen. Der GBA entwickelt Qualitätssicherungsmaßnahmen für diese Zentren.
- Die Behandlung durch medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schwerer körperlicher oder schwerer Mehrfachbehinderung ist auf diejenigen Erwachsenen Menschen mit Behinderung auszurichten, die wegen der Schwere oder Dauer ihrer Behinderung nicht oder nicht ausreichend ambulant behandelt werden können. Die medizinischen Behandlungszentren sollen dabei mit den bisher behandelnden Ärzten, den Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe und mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst eng zusammenarbeiten.
