Beschlüsse
Beschlüsse der GMK 26.06.2014 - 27.06.2014
TOP: 10.4 Eckpunkte zur Änderung des Psychiatrieentgeltgesetzes
Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt einstimmig:
Die für Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder nehmen die auf der 100. Sitzung der AG Psychiatrie beschlossenen unten stehenden Eckpunkte zur Änderung des Psychiatrieentgeltgesetzes (PsychEntgG) zur Kenntnis und beschließen, diese dem Bundesminister für Gesundheit zuzuleiten verbunden mit der Bitte, die Eckpunkte in der Erarbeitung eines neuen Vergütungssystems für die Psychiatrie und Psychosomatik zu berücksichtigen und die Länder in die Abarbeitung einzubeziehen.
Die fachliche Relevanz des PsychEntgG ist bedeutsam, da mit einem entsprechend ausgestalteten Gesetz unter Berücksichtigung der von den Ländern, Verbänden und Fachgesellschaften geforderten Änderungen eine transparente und unter Beachtung struktureller Qualitätsmerkmale leistungsgerechte Versorgung erfolgen könnte.
Insofern begrüßen die für Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder die Festschreibung im Koalitionsvertrag der CDU, CSU und SPD zur 18. Legislaturperiode, dass die jetzige Bundesregierung die Haltung vertritt, dass ein neues Vergütungssystem in der Psychiatrie und Psychosomatik schwerst psychisch erkrankte Patientinnen und Patienten nicht benachteiligen dürfe und unter Berücksichtigung sektorübergreifender Behandlungsformen systematische Veränderungen des Vergütungssystems vorzunehmen sind.
Die Eckpunkte zur grundlegenden Überarbeitung des PsychEntgG:
- Zur Erreichung der im Koalitionsvertrag zur 18. Legislaturperiode festgeschriebenen Zielsetzung, dass ein neues Vergütungssystem in der Psychiatrie und Psychosomatik schwerst psychisch erkrankte Patientinnen und Patienten nicht benachteiligen darf und systematische Veränderungen dieses Systems sektor-übergreifende Behandlungsformen zu berücksichtigen haben, bittet die GMK das Bundesministerium für Gesundheit eine unabhängige Expertenkommission einzurichten. Diese Kommission sollte dem Bundesgesundheitsministerium, der Selbstverwaltung und dem InEK bei einer grundlegenden Überarbeitung des PsychEntgG in Umsetzung des KHRG beratend zur Seite stehen und Empfehlungen erarbeiten.
- Der bestehende PEPP-Entgeltkatalog sollte dabei einer umfassenden Prüfung und Anpassung unterzogen werden. Richtschnur wäre die Erarbeitung bedarfsgerechter tagesbezogener Entgelte, die sich insbesondere an Behandlungsbedarfen chronisch psychisch kranker Patientinnen und Patienten im Sinne der Pflichtversorgung zu orientieren haben. Die mit der Trennung in Kategorien der Versorgung „psychiatrischer“ und „psychosomatischer“ Patientinnen und Patienten einhergehenden Fehlanreize sind zu beheben.
- Die beratende unabhängige Expertenkommission sollte sich auch zur PsychPV äußern und Vorschläge zur Umgestaltung auf Basis des dann überarbeiteten Entgeltkataloges unterbreiten.
- Vor dem Hintergrund der mit einer grundlegenden Überarbeitung des PsychEntgG und der PsychPV in Umsetzung des KHRG verbundenen Aufgabenstellungen ist eine weitergehende Verlängerung der Options- und budgetneutralen Phasen um wenigstens zwei Jahre unerlässlich.
- Zu der nach § 64b SGB V geforderten Durchführung von Modellprogrammen muss es klarstellende Formulierungen im Gesetz zu den Durchführungsvorgaben geben, insbesondere zu Fragen der Beteiligung der Krankenkassen, der Verpflichtung zur regionalen Versorgung und zur Durchführung eines Bundesmodellprogramms zur Evaluation von Modellprojekten nach § 64b SGB V einschließlich der Finanzierung durch die Bundesregierung.
- Dabei ist es erforderlich, dass in den Auftrag zur Neugestaltung des Vergütungssystems ausdrücklich ein Systemvergleich zwischen der Regelversorgung und den in Modellvorhaben realisierten sektorübergreifenden Ansätzen aufgenommen wird. Dazu muss der Entwicklungsauftrag um die Vorgabe erweitert werden, Vergütungsformen zu entwickeln und zu erproben, die eine patientenzentrierte, bedarfsorientierte und sektorenübergreifende Versorgung ermöglichen. Hierbei sind sowohl die deutschen wie auch die internationalen Erfahrungen mit alternativen Finanzierungsformen, wie etwa patientenbezogenen Jahresbudgets oder Regionalbudgets, einzubeziehen.
