Beschlüsse
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Beschlüsse der GMK 26.06.2014 - 27.06.2014
TOP: 11.4 Förderung der unabhängigen Patientenberatung
Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt einstimmig:
- Die GMK würdigt die qualitativ hochwertige Beratungsleistung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Sie ermöglicht Patientinnen und Patienten, kompetent und informiert ihre Entscheidungen zu treffen.
- Die GMK fordert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dazu auf, der zunehmenden Nachfrage von Beratungsleistung durch Patientinnen und Patienten, Verbraucherinnen und Verbrauchern gerecht zu werden sowie eine bessere Erreichbarkeit zu gewährleisten, indem die gemäß § 65b SGB V durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen zu gewährende Fördersumme vor der nächsten Ausschreibung erhöht und die zukünftige Beteiligung der PKV geprüft wird. Die telefonischen Beratungskapazitäten und das Netz regionaler Beratungsstellen sind auszubauen.
- Darüber hinaus fordert die GMK das BMG auf, bei der Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen die strukturellen Voraussetzungen für das Beratungsangebot zu verbessern, indem durch Verlängerungen der Vertragslaufzeiten eine nachhaltige Finanzierung erreicht wird und so die Kontinuität für Nutzerinnen und Nutzer gefördert wird.
- Die GMK legt im Rahmen der erforderlichen gesetzlichen Änderungen Wert darauf, dass die Auswertung der Beratungsanlässe der unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung auch für die Länder relevante Informationen berücksichtigen und diese entsprechend aufbereitet werden. Durch die Rückmeldung über Problemlagen können Verbesserungen der regionalen Versorgung initiiert werden. Die Dokumentation der Beschwerdeanlässe ist entsprechend anzupassen.
- Wegen der regionalen Bedeutung der Patientenberatung und zur Verzahnung mit sonstigen Beratungseinrichtungen auf Landesebene sind die Länder in die Begleitung der nach § 65 b V beauftragten Einrichtung zur Förderung der Verbraucher- und Patientenberatung einzubinden. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten das BMG insofern, einen Sitz für eine Ländervertreterin oder einen Ländervertreter im Beirat sicherzustellen.
