Beschlüsse
Beschluss der 87. GMK 26.06.2014 – 27.06.2014
TOP 11.6: Zahnmedizinische Früherkennung bei Kleinkindern
Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt einstimmig:
Die GMK erkennt den Spitzenplatz Deutschlands im internationalen Vergleich bei der Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen an. Deutschland hat in der Breite der zahnmedizinischen Versorgung insgesamt einen hohen Versorgungsgrad erreicht. Diese positive Entwicklung muss fortgesetzt und um die verstärkte zahnprophylaktische Früherkennung bei Kleinkindern erweitert werden.
Dazu bittet die GMK die Partnerinnen und Partner der Selbstverwaltung:
- die Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, insbesondere die vorgegebene Abstimmung der zahnärztlichen mit der ärztlichen Kinder-Früherkennungsuntersuchung (Nr. 4 Satz 1 der Richtlinien), unter Berücksichtigung der Gruppenprophylaxe (Nr. 4 Satz 2 und 3 der Richtlinie), konsequent anzuwenden,
- um Unterstützung bei den Bemühungen im Gemeinsamen Bundesausschuss zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern für die Aufnahme von Hinweisen auf die zahnmedizinischen Früherkennungsuntersuchungen in das gelbe Kinder-Untersuchungsheft,
- um Überprüfung der Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten hinsichtlich der Einführung regelmäßiger Früherkennungsuntersuchungen spätestens ab dem 12. Lebensmonat eines Kindes,
- um den zügigen Ausbau der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe gemäß § 21 SGB V für Kleinkinder und eine interdisziplinäre Ausrichtung unter Beachtung der Empfehlungen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege (DAJ) „Frühkindliche Karies: Zentrale Inhalte der Gruppenprophylaxe für unter 3-Jährige“.
