Beschlüsse
Beschluss der 86. GMK 26.06.2013 – 27.06.2013
TOP 8.6: Barrierefreie Packungsbeilagen für Medikamente
Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt mehrheitlich:
- Die GMK setzt sich dafür ein, dass pharmazeutische Unternehmer ihrer Verpflichtung nach § 11 Absatz 3c AMG nachkommen, wonach sie auf Ersuchen von Patientenorganisationen die Packungsbeilagen von Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, in Formaten verfügbar machen, die für blinde und sehbehinderte Personen geeignet sind.
- Die GMK bittet das BMG über die Umsetzung des § 11 Absatz 3c AMG bis zum 31.12.2013 zu berichten und beauftragt die AOLG auf der Grundlage dieses Berichtes die gesetzgeberischen Handlungsbedarfe zu erarbeiten und der 87. GMK vorzulegen.
