Beschlüsse
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Beschlüsse der GMK 26.06.2014 - 27.06.2014
TOP: 13.2 Auswirkungen der transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) auf das deutsche Gesundheitswesen
Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt einstimmig:
- Die GMK nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Vertragsverhandlungen zu der „Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft“ (TTIP) zwischen der Europäischen Kommission und der US-Regierung unter anderem über Be-stimmungen zu Medizinprodukten und Arzneimitteln verhandelt wird.
- Nach Auffassung der GMK ist der Gesundheitsbereich primär in den Sektoren Pharmazeutika, Medizinprodukte sowie von den Querschnittsthemen Geistiges Eigentum und Technische Handelshemmnisse (TBT) betroffen. Hinzu kommen möglicherweise Teile des Dienstleistungssektors (Gesundheitsdienstleistungen) sowie (private) Kranken- und Pflegeversicherung. Außerdem sehen die Verhandlungsrichtlinien auch eine Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen vor. Insoweit könnten davon auch Gesundheitsberufe betroffen sein.
- Die GMK bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob und inwieweit die Verhandlungsinhalte des Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA (TTIP) zu den Rechten des geistigen Eigentums für den Medizinprodukte- und Arzneimittelmarkt die im SGB V geregelte Begrenzung des Ausgabenanstiegs in der Arzneimittelversorgung und die damit einhergehende finanzwirksame Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die Anerkennung von Gesundheitsberufen berühren könnten. Die GMK bittet daher die Bundesregierung, die Länder über das Prüfergebnis umgehend zu informieren und sie in die Vertragsverhandlungen einzubeziehen.
- Die GMK bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die gesetzliche Krankenversicherung generell nicht Gegenstand der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft wird.
