Beschlüsse
Beschluss der 86. GMK 26.06.2013 – 27.06.2013
TOP 10.2: Bericht zur Einführung nutzerorientierter Telematikanwendungen in Deutschland
Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt einstimmig:
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder nehmen den Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Telematik im Gesundheitswesen zur Einführung nutzerorientierter Telematikanwendungen zur Kenntnis und begrüßen die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen.
Sie sehen insbesondere Handlungsbedarf für eine grundlegende Novellierung der §§ 291a und 291b SGB V mit folgenden Schwerpunkten:
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Neuregelung der Entwicklung und Einführung der (Fach-) Anwendungen insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Nutzerorientierung (§ 291a Abs. 2 und 3 SGB V).
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Zugriffsmöglichkeit auf Anwendungen und die Telematikinfrastruktur für die ca. 2 Mio. Angehörigen nicht-approbierter Gesundheitsberufe.
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Anpassung von Aufgaben, Struktur und Finanzierung der gematik an veränderte Rahmenbedingungen.
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Rechtswirksame Beteiligung der Länder bei wesentlichen Entscheidungen anstelle der bisherigen Benehmensregelungen.
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Berücksichtigung neuer Anforderungen an das Gesundheitssystem, des technischen Fortschritts und der Erkenntnisse aus laufenden Projekten in den Ländern.
Sie fordern das BMG auf, in Abstimmung mit den Ländern zeitnah einen Gesetzentwurf zur Novellierung der §§ 291a und 291b SGB V vorzulegen, in dem diese Schwerpunkte berücksichtigt sind.
Die Gesundheitsministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren halten es für notwendig, die Telemedizin stärker zu fördern, damit diese schneller in die Regelversorgung überführt werden kann. Einen wesentlichen Beitrag hierzu können der Bewertungsausschuss und der Gemeinsame Bundesausschuss durch zeitnahe Entscheidungen leisten. Darüber hinaus müssen die Telemedizindienste in den Regionen an die Telematikinfrastruktur angebunden werden, um den dauerhaften, sicheren und interoperablen Betrieb sicherzustellen.
