Beschlüsse
Beschluss der 86. GMK 26.06.2013 – 27.06.2013
TOP 11.1: Qualitätsverbesserung bei der Todesursachen-Kodierung
Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt einstimmig:
Die korrekte und vollständige Dokumentation der Befunde und Umstände im Todesfall hat über den Einzelfall hinausgehende weit reichende Bedeutung für Aussagen zur Bevölkerungsgesundheit. Hierfür ist eine valide Todesursachenfeststellung und -kodierung essentiell. Darüber hinaus ist sie unabdingbare Voraussetzung für die Sekundärnutzung der Daten beispielsweise durch das Robert Koch-Institut und/oder die Krebsregister der Länder. Sowohl die ärztliche Befunderhebung vor Ort, das Ausfüllen der Todesbescheinigung als auch deren Verarbeitung für statistische Zwecke müssen qualitätsgesichert erfolgen. Die GMK stellt fest, dass durch die Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Todesursachenstatistik bereits Fortschritte erzielt werden konnten.
Die 84. GMK hat 2011 mit ihrem Beschluss zur Verbesserung der ärztlichen Leichenschau (TOP 5.6) einen wichtigen Impuls für die Validität der Datengewinnung gesetzt.
Die AOLG-Arbeitsgruppe Gesundheitsberichterstattung, Prävention, Rehabilitation und Sozialmedizin (AG GRPS) hat am 27.05.2011 in Potsdam Qualitätsprobleme in der Todesursachen-Codierung diskutiert und weitere Anstrengungen für erforderlich gehalten.
Die GMK wirkt bei den Einrichtungen der ärztlichen Selbstverwaltung, des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und den Landesstatistikbehörden darauf hin, dass diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten
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regelmäßig auf die Bedeutung der korrekten und vollständigen Dokumentation im Todesfall hinweisen, um eine aussagekräftige und hochwertige Datenbasis für gesundheitspolitische Fragestellungen und die Sekundärnutzung zu gewährleisten,
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bei der ärztlichen Fortbildung für die Fragestellungen der validen Todesursachenfeststellung sensibilisieren (Literaturhinweise im Anschluss an die Begründung) und Hinweise auf geeignete Hilfen (beispielsweise Ausfüllanleitungen und Fachbeiträge) als Bestandteil der ärztlichen Fortbildung aufnehmen,
Die GMK beauftragt die AOLG zu prüfen, ob eine flächendeckende Nutzung der zur Verfügung stehenden Instrumente der Qualitätssicherung, insbesondere der vollumfängliche Einsatz des elektronischen Kodiersystems IRIS in den statistischen Landesämtern und die Einrichtung einer elektronischen Übermittlung der Todesbescheinigung an die statistischen Behörden möglich ist.
Die GMK hält
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die Entwicklung eines Berichtswesens für eine multikausale Todesursachenstatistik sowie
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die Durchführung einer Machbarkeitsstudie für eine elektronische Todesbescheinigung
ebenfalls für geeignet und empfiehlt den Statistikbehörden des Bundes und der Länder, dies in enger Zusammenarbeit voranzutreiben. Auch die Ergänzung der jährlichen Statistik durch eine regelmäßige Ergebnisbereitstellung stellt einen sinnvollen Baustein innerhalb der Maßnahmenkette dar.
Dabei sind die deutlichsten Qualitätsverbesserungen dann zu erwarten, wenn sämtliche Maßnahmen parallel gefördert werden und zum Einsatz kommen.
