Beschlüsse
Beschluss der 86. GMK 26.06.2013 – 27.06.2013
TOP 11.4: Finanzierungsregelung für Transplantationsbeauftragte
Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt einstimmig:
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Die GMK stellt fest, dass der Einsatz von Transplantationsbeauftragten ein zentrales Instrument zur Förderung der Organspende ist. Die konsequente Umsetzung des gesetzlichen Auftrags aus dem Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes ist angesichts des Einbruchs bei der Anzahl der Organspende dringlich.
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Die GMK stellt fest, dass die Länder nur in dem Umfang Freistellungsregelungen für Transplantationsbeauftragte festschreiben können, in dem auf Bundesebene eine entsprechende Finanzierung gesichert ist.
- Die GMK fordert die Vertragspartner nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 TPG auf, eine angemessene Finanzierungsregelung für die Transplantationsbeauftragten auf Bundesebene zu treffen.
