Beschlüsse
Wählen Sie ein Jahr:
Beschlüsse der GMK 29.06.2016 - 30.06.2016
TOP: 5.1 Medizinische Versorgung von Flüchtlingen
Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt einstimmig:
- Die Gesundheitsministerkonferenz spricht den Diensten, Institutionen und Personen des Gesundheitswesens sowie den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hilfsorganisationen und den vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern, die sich mit sehr hohem Engagement in den letzten Monaten in die medizinische Versorgung von Flüchtlingen eingebracht haben, ihre große Anerkennung und ihren Dank aus. In besonderem Maße trifft dies auch auf den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu, der an vielen Orten für die Organisation und Erbringung präventiver, hygienischer und kurativer Maßnahmen Außergewöhnliches geleistet hat.
- Die GMK betont die Notwendigkeit und den Anspruch der Asylbewerber und Flüchtlinge auf eine medizinische Versorgung, wie sie im Asylbewerberleistungsgesetz und im Asylgesetz garantiert wird. Sie sieht das deutsche Gesundheitswesen aktuell in der Lage, die medizinische Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen mit den gegebenen Strukturen zu gewährleisten.
- Die GMK empfiehlt, grundsätzlich auf die Strukturen der medizinischen Regelversorgung zurückzugreifen. Die GMK erkennt allerdings die Notwendigkeit an, bei besonderen Unterbringungsbedingungen z.B. in großen Erstaufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften eine angemessene gesundheitliche Grundversorgung in den Einrichtungen sicherzustellen. Bei notwendigen weiterführenden medizinischen Behandlungen soll grundsätzlich auf die spezialisierte Regelversorgung zurückgegriffen werden.
- Sie bittet die AOLG, die Entwicklung der zusätzlichen Inanspruchnahme des gesundheitlichen Regelsystems durch Flüchtlinge insbesondere im stationären Bereich soweit möglich zu beobachten und der 90. GMK zu berichten.
- Die medizinische Versorgung der Flüchtlinge stellt die Länder vor große Herausforderungen. Dabei sind Kooperationen zwischen ambulanten Gesundheitsversorgern, Krankenhäusern und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst in der Flüchtlingsversorgung maßgeblich. Dazu liegen inzwischen zahlreiche Erfahrungen vor. Insbesondere im ländlichen Raum mit einer eingeschränkten Verfügbarkeit von Versorgungsangeboten bedarf es besonderer Lösungen. Die GMK bittet deshalb die AOLG, eine Informationsplattform für die Länder und den Bund einzurichten, um den Erfahrungsaustausch über regionale Lösungen zwischen den Ländern zu fördern.
- Die GMK stellt fest, dass die hohe Verantwortung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie die Vielfältigkeit der Aufgaben für die medizinische Versorgung der Flüchtlinge gut qualifiziertes Fachpersonal verlangt, das in erforderlichem Umfang zur Verfügung stehen muss, sowohl im ärztlichen als auch im nichtärztlichen Bereich.
- Die GMK stellt fest, dass einige Länder eine elektronische Gesundheitskarte eingeführt haben. Sie bittet die AOLG um einen Erfahrungsaustausch und einen Bericht darüber zur 90. GMK.
- Die GMK nimmt zur Kenntnis, dass sich das Krankheitsspektrum von Flüchtlingen nach ersten Analysen nicht wesentlich von dem einer entsprechenden deutschen Bevölkerung unterscheidet.
- Die GMK begrüßt - angesichts der notwendigen Bekämpfung der Verbreitung von Antibiotikaresistenzen - die Veröffentlichung der Empfehlungen des Robert Koch-Institutes zum „Screening von Asylsuchenden auf Multiresistente Erreger“. In Anbetracht der derzeit noch begrenzten Datenlage spricht sich die GMK dafür aus, Untersuchungen über die Besiedlungsrate mit multiresistenten Erregern bei Flüchtlingen fortzuführen, um zeitnah angemessen und differenziert auf neue Erkenntnisse reagieren zu können. Sie fordert das BMG auf, entsprechende Daten zusammenzutragen und auszuwerten.
- Angesichts des herrschenden Fachkräftemangels betrachtet es die GMK als Chance und Herausforderung, Flüchtlinge mit einer medizinischen oder pflegerischen Ausbildung und anerkannten Qualifikationen in das deutsche Gesundheitswesen zu integrieren.
- Zusätzlich fordert sie alle beteiligten Stellen auf, unter den Flüchtlingen mit einer Bleibeperspektive das Interesse für eine Ausbildung insbesondere in den Pflegeberufen zu wecken und für entsprechende Unterstützung in der Vorbereitung und Ausbildung Sorge zu tragen.
- Die AOLG wird gebeten, sich zu den Inhalten der Ziffern 10 und 11 auszutauschen und einen Bericht an die 90. GMK abzugeben.
