Beschlüsse
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Beschlüsse der GMK 29.06.2016 - 30.06.2016
TOP: 6.1 Masterplan Medizinstudium 2020
Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt einstimmig:
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
- Um die medizinische Versorgung in der Zukunft flächendeckend zu sichern, sind weiterhin kurz-, mittel- und langfristig wirkende Maßnahmen u.a. der Rechtsetzung durch Bund und Länder, der Kassenärztlichen Vereinigungen, der Ärztekammern und der Gremien der Selbstverwaltung erforderlich. Die demographische Entwicklung und sich verändernde gesellschaftliche Rahmenbedingungen (z.B. i.S. Vereinbarkeit von Familie und Beruf) zeigen schon heute, dass dringend ärztlicher Nachwuchs für die hausärztliche Versorgung vor allem in ländlichen Regionen benötigt wird.
- Bund und Länder haben in den zurückliegenden Jahren zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um sowohl die Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Allgemeinmedizin als auch die Berufsausübung als Hausärztin bzw. Hausarzt und hier insbesondere eine Tätigkeit im ländlichen Raum attraktiver zu gestalten.
- Diese Maßnahmen müssen nun flankiert und ergänzt werden durch konkrete und bald ihre Wirkung entfaltende Maßnahmen für eine zielgerichtete Auswahl der Medizinstudierenden, zur Förderung der Praxisnähe des Studiums der Humanmedizin und zur Stärkung der Allgemeinmedizin in diesem Studium. Hierzu dient der „Masterplan Medizinstudium 2020“.
- Das Ziel der ärztlichen Ausbildung sind laut der Approbationsordnung für Ärzte schon heute wissenschaftlich und praktisch in der Medizin ausgebildete Ärztinnen und Ärzte, die zur eigenverantwortlichen und selbständigen ärztlichen Berufsausübung, zur Weiterbildung und zu ständiger Fortbildung befähigt sind. Die Ausbildung soll grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in allen Fächern vermitteln, die für eine umfassende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung erforderlich sind. Sie soll auf wissenschaftlicher Grundlage sowie praxis- und patientenbezogen durchgeführt werden.
- Die Attraktivität eines Medizinstudiums in Deutschland ist ungebrochen; die Zahl der Bewerbungen um einen Studienplatz der Medizin übersteigt seit Jahren das Angebot. Die Ausbildung der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland ist anspruchsvoll und erfolgt auf hohem Niveau. Sie hat auch international einen guten Ruf. Dennoch besteht Bedarf an einer Weiterentwicklung des Medizinstudiums an deutschen Hochschulen.
- Hier setzt der Masterplan Medizinstudium 2020 an, der mit seinen Maßnahmen den Hochschulen auch eine Orientierung am zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung Notwendigen geben wird. Der Masterplan zeigt, dass Wissenschaftlichkeit und Praxisnähe im Studium der Humanmedizin keinen Gegensatz darstellen!
- Die Gesundheitsministerkonferenz nimmt den aktuellen Stand in der Erarbeitung des Masterplans Medizinstudium 2020 zur Kenntnis und dankt allen Mitgliedern der Arbeitsgruppe für die bislang geleistete Arbeit. Die vorliegende Entwurfsfassung vom 02. Mai 2016, ergänzt um die Ergebnisse des Staatssekretärsgespräches zwischen Gesundheitsministerkonferenz und Kultusministerkonferenz am 01. Juni 2016, die auch vom BMG und BMBF gebilligt wurden, ermöglicht eine baldige Verabschiedung des Masterplanes Medizinstudium 2020 durch die Gesundheits- und Wissenschaftsministerinnen und –minister bzw. –senatorinnen und –senatoren von Bund und Ländern.
- Die Gesundheitsministerkonferenz begrüßt, dass der Entwurf des Masterplanes mit Ausnahme der Landarztquote auf Staatssekretärsebene bereits konsentiert werden konnte. Die Gesundheitsministerkonferenz plädiert weiterhin dafür, den Ländern die Möglichkeit zur Einführung einer solchen Vorabquote einzuräumen.
Das Vorsitzland wird gebeten, hierzu auf Ebene der Ministerinnen und Minister zu einem bald möglichen klärenden Gespräch mit der Kultusministerkonferenz einzuladen. Seitens der Gesundheitsministerkonferenz werden die in der AG Masterplan vertretenen Länder teilnehmen.
- Die Gesundheitsministerkonferenz nimmt den Beschluss der 354. Kultusministerkonferenz zur Kenntnis und erklärt hinsichtlich des beabsichtigten Vorbereitungsgespräches der Kultusministerkonferenz mit der Finanzministerkonferenz ihre Erwartung und Bereitschaft zur Teilnahme an diesen Beratungen. Sie stellt dazu fest, dass es in den kommenden Jahren und Jahrzehnten eine Hauptaufgabe der medizinischen Hochschulen sein wird, qualifizierten und wissenschaftlich geschulten ärztlichen Nachwuchs für die ambulante und stationäre Versorgung auszubilden und deshalb eine partielle Neujustierung des Verhältnisses von Forschung und Lehre zugunsten einer praxiszugewandten Ausbildung erforderlich ist, die gleichermaßen auf eine kurative Tätigkeit in der ambulanten und stationären Versorgung wissenschaftlich und praxisorientiert vorbereitet. Nur so kann auch der hohe finanzielle Aufwand, der für ein Medizinstudium erforderlich ist, gerechtfertigt werden.
