Beschlüsse
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Beschlüsse der GMK 29.06.2016 - 30.06.2016
TOP: 6.4 Neuordnung des Heilpraktikerrechts
Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt einstimmig:
1. Die GMK stellt fest, dass die Anforderungen an die Erlaubniserteilung nach dem Heilpraktikerrecht nicht den Qualitätserfordernissen genügen, die aus Gründen des Patientenschutzes an die selbständige Ausübung der Heilkunde zu stellen sind.
2. Die GMK bittet das BMG, unter Beteiligung der interessierten Länder die Inhalte und Gegenstände der Überprüfung (Ziff. 2.3 der Leitlinien Heilpraktikeranwärter) zu überarbeiten und ggf. auszuweiten, um dem Patientenschutz besser gerecht zu werden und bessere Voraussetzungen für die Einheitlichkeit der Kenntnisüberprüfungen zu schaffen.
