Beschlüsse
Beschlüsse der GMK 29.06.2016 - 30.06.2016
TOP: 7.1 Nationaler Pandemieplan Teil I - Fortschreibung
Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt einstimmig:
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder stimmen dem fortgeschriebenen Nationalen Pandemieplan Teil I (Anlage 1) zu, der gemeinsam von Bund und Ländern verfasst wurde und die für die Planung als auch für den Pandemiefall vorhandenen Strukturen und notwendigen Maßnahmen in Deutschland aufzeigt. Die GMK dankt allen, die an seiner Fertigstellung beteiligt waren. Die GMK empfiehlt die Veröffentlichung.
Die GMK stellt fest, dass im Ergebnis der Fortschreibung von Teil I in einzelnen Themenbereichen weiterer Handlungsbedarf (Anlage 2) besteht und beschließt insbesondere:
- Die AOLG wird beauftragt, zur Optimierung der Abstimmung von Bund und Ländern bei länder- und/ oder ressortübergreifenden Gefahrenlagen im Gesundheitsbereich, wie einer Pandemie, die Installation eines gemeinsamen Krisenrates von Bund und Ländern vorzubereiten.
- Das BMG wird für eine Verbesserung der Surveillance des Krankheitsgeschehens gebeten,
- die begonnenen Systeme für eine Krankenhaussurveillance sowie eine Mortalitätssurveillance voranzubringen
- die bestehenden Systeme, wie das Sentinel der Arbeitsgemeinschaft Influenza und das Grippeweb des RKI, zu verstetigen und auszubauen
- die Umsetzbarkeit von DEMIS zu prüfen und dieses ggf. zu etablieren
- Studien vorzubereiten, die für die frühzeitige Gefährdungsbeurteilung einer Pandemie notwendig sind.
- Die GMK bittet das BMG zur Sicherung der diagnostischen Expertise und vorhandener Kapazitäten zeitnah ein Labornetzwerk unter Federführung des RKI und unter Beteiligung virologischer Laboratorien der Länder und Universitäten zu etablieren.
- Die GMK stellt fest, dass auch in der interpandemischen Phase im ambulanten und stationären Bereich die notwendigen Vorbereitungen auf eine Influenzapandemie regelmäßig zu überprüfen und insbesondere im stationären Bereich regelmäßig zu üben sind.
- Die GMK bittet das BMG zu prüfen, wie und welches bundeseinheitliche System zu einer aussagefähigen zeitnahen Erfassung der Influenza-Impfquoten im Pandemiefall eingesetzt werden kann.
- Die GMK bittet das BMG unter Beteiligung der Länder, die Kostentragung des Einsatzes der durch die Länder bevorrateten antiviralen Arzneimittel (Fertigarzneimittel und Wirkstoffpulver) für die Therapie im Ereignisfall unter Einbeziehung der für das SGB V zuständigen Gremien zu klären.
- Das BMG wird zur Verbesserung der Information und Aufklärung der Bevölkerung gebeten, während einer Pandemie eine Internetplattform mit allen wichtigen Materialien und FAQs in allen relevanten Sprachen vorzuhalten.
- Für die Verbesserung der Information der Ärzte wird das BMG gebeten, ein Konzept zur Nutzung moderner Medien im Ereignisfall zu erstellen.
- Die GMK bittet das BMG um Überarbeitung der bewährten Checklisten aus dem vorangegangenen Nationalen Pandemieplan zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zur Ergänzung als Anhang an Kapitel 9 des neuen Planes.
Die GMK beauftragt die AOLG, die die Länder betreffenden Klärungs- und Handlungspunkte (Anlage 2) kontinuierlich zu bearbeiten.
Sie bittet das BMG ebenso um weitere Veranlassung hinsichtlich der offenen Punkte im Zuständigkeitsbereich des Bundes, die in der Anlage 2 aufgelistet sind.
Darüber hinaus bittet die GMK die Kosten- und Leistungsträger im Gesundheitswesen, den Pandemieplan zur Kenntnis zu nehmen und die Umsetzung konstruktiv zu begleiten.
