Beschlüsse
Beschlüsse der GMK 29.06.2016 - 30.06.2016
TOP: 7.4 Probleme und Hindernisse bezüglich der Etablierung verbindlicher, bundesweiter Screening-Untersuchungen auf multiresistente Krankenhauserreger im ambulanten und stationären Bereich
Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt einstimmig:
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder nehmen den Bericht zur Identifizierung von Problemen und Hindernissen bezüglich der Etablierung verbindlicher, bundesweiter Screening-Untersuchungen auf multiresistente Krankenhauserreger (MRE) im ambulanten und stationären Bereich zustimmend zur Kenntnis.
Der Bericht zeigt auf, welche Screening- Untersuchungen wann erforderlich sind und welche Maßnahmen die bundesweite, konsequente Durchführung der erforderlichen Screening Untersuchungen auf resistente Keime fördern können:
Aufgrund des dargestellten Handlungsbedarfs hält es die GMK für erforderlich, dass
- die Problematik der Entstehung, Ausbreitung, Überwachung und Bekämpfung multiresistenter Erreger stärker in die Aus- und Weiterbildungsgänge der Arztinnen und Ärzte und des medizinischen Fachpersonals integriert wird. Sie bittet die dafür zuständigen Kammern und Institutionen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
- verbesserte Daten zur Häufigkeit vor allem für MRGN verfügbar sein müssen. Sie bittet das Robert Koch-Institut zu prüfen, inwieweit die vorhandenen Daten der Antibiotika-Resistenz-Surveillance (ARS) hierfür genutzt werden können und diese ggf. entsprechend aufzubereiten. Gleichzeitig bittet sie die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (KRINKO) um Präzisierungen ihrer Empfehlungen zu vier MRGN auf Basis der verfügbaren Daten zur Häufigkeit.
- eine adäquate Kostenübernahme der verbindlich geforderten Screening-Untersuchungen sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich gesichert wird. Hierzu bittet sie die Kostenträger, eine Abschätzung der durch eine Kostenübernahme für die Gesetzliche Krankenversicherung ergebenden Ausgaben und Einsparungen vorzunehmen, damit die erforderlichen Finanzierungsregelungen auf Bundesebene auf den Weg gebracht werden können.
- die entsprechenden Vorgaben der Hygieneverordnungen der Länder durch die Gesundheitseinrichtungen weiterhin konsequent zu beachten sind. Die darin vorgegebenen organisatorischen, strukturellen und personellen Maßnahmen müssen von den verantwortlichen Leitungen im stationären Bereich sichergestellt werden.
Die Gesundheitsministerkonferenz bittet die AOLG, der 91. GMK über die Umsetzung der hier erbetenen Maßnahmen zu berichten.
