Beschlüsse
Beschlüsse der GMK 29.06.2016 - 30.06.2016
TOP: 10.1 Strategie zum weiteren Aufbau der Telematikinfrastruktur unter Beteiligung der Länder im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitswesens
Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt einstimmig:
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder danken der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Telematik im Gesundheitswesen (BLAG) für die Erstellung einer „Strategie zum weiteren Aufbau der Telematikinfrastruktur unter Beteiligung der Länder im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitswesens“.
- Die GMK nimmt die Strategie zustimmend zur Kenntnis und verständigt sich auf folgende Umsetzungsschritte:
- Ausgangspunkt ist das E-Health-Gesetz, mit dem die Telematikinfrastruktur nach Jahren des Stillstandes aufgebaut werden soll. Die Forderungen der Länder wurden fast vollständig umgesetzt. Sein Erfolg ist stark abhängig von der Einhaltung der Fristen, die der Selbstverwaltung gesetzt werden. Schon jetzt können die Länder über Projekte oder die Selbstverwaltung (SV) in den Ländern entscheidenden Einfluss auf die Gestaltung der Telematikinfrastruktur und vor allem der Anwendungen nehmen. Genannt seien hier beispielhaft
- die Arzneimitteltherapiesicherheit. Derzeit finden Abstimmungsgespräche mit allen AMTS-Projekten bundesweit statt mit dem Ziel eines einheitlichen Vorgehens.
- die Telemedizin. Die UAG Telemedizin der BLAG wird dem Bewertungsausschuss bzw. G-BA praxisnah Anwendungsfelder vorschlagen.
- der elektronische Arztbrief, der maßgeblich durch die Kassenärztlichen Vereinigungen eingeführt wird.
- der elektronische Heilberufsausweis, der durch die Kammern herausgegeben wird.
- der Notfalldatensatz, der derzeit in den Ländern erprobt wird.
- die Elektronische Fallakte, die nicht ohne die Krankenhausgesellschaften auf Landesebene in die Fläche gebracht werden kann.
- die Testregionen.
- das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) als Kernstück der Sicherheitsinfrastruktur, das auf der Grundlage eines Staatsvertrages der Länder aufgebaut werden soll.
Strategisch kommt es entscheidend darauf an, in den Ländern Projekte durchzuführen und/oder über die Selbstverwaltung zu initiieren und implementieren, die geeignet sind, nutzerorientierte Telematikanwendungen in die Fläche zu bringen.
Um diese Projekte erfolgreich umsetzen zu können, müssen bestehende Netze, wie das sichere Netz der KVen (SNK), möglichst in ihrer Gesamtheit und mit allen enthaltenen Diensten in eine künftige Telematikinfrastruktur migrierbar sein. Doppelte Kosten für die nutzenden Arztpraxen und Krankenhäuser, zum einen durch die bisherige Beteiligung an den bestehenden Netzen und zum anderen zur Anbindung an die künftige Telematikinfrastruktur, sind für die Leistungserbringer grundsätzlich zu vermeiden. Die Länder werden sich hierbei intensiv abstimmen, um vorhandenes Potential gemeinsam zu nutzen, Parallelstrukturen zu vermeiden und gemeinsam mehr E-Health-Anwendungen in die Regelversorgung zu bekommen.
Bestehende rechtliche Hürden oder Fehlanreize insbesondere bei der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit der Gesundheits- und Pflegeberufe sind zu identifizieren und auf ihren Abbau hinzuwirken.
- Die Diskussionen um die Einführung von Telematikanwendungen werden immer noch zu technikzentriert geführt. Die Telematikinfrastruktur ist bei aller Komplexität ein rein technisches Werkzeug. Ziel ist die Verbesserung der Versorgung und der Versorgungsprozesse. Vor allem aber sind die Nutzerin und der Nutzer von Beginn an in den Fokus der Entwicklung zu stellen. Die Länder werden sich deshalb auf Kriterien für die Einführung nutzerorientierter Anwendungen (beispielsweise Datenschutz und Datensicherheit, Interoperabilität und Standardisierung, Gebrauchstauglichkeit und Nutzen, Berücksichtigung vorhandener Infrastrukturkomponenten usw.) verständigen, die als verbindlich für die Förderung und Unterstützung von Projekten erklärt werden.
- Die Länder beteiligen sich auf dieser Grundlage aktiv am Aufbau des Interoperabilitätsverzeichnisses, wie dies auch nach dem E-Health-Gesetz vorgesehen ist.
- Die Länder sind im Beirat der Gematik mit vier Sitzen vertreten und damit stärkste „Fraktion“. Sie stellen derzeit auch den Sprecher. Das E-Health-Gesetz stärkt deutlich Aufgaben und Funktion des Beirats. Die Länder nutzen dieses Mandat, um ihre Interessen beim Aufbau der Telematikinfrastruktur zu vertreten.
- Obwohl die Zusammenarbeit zwischen BMG und den Ländern auf Arbeitsebene in der BLAG Telematik im Gesundheitswesen sehr konstruktiv ist (s. Ausführungen zum E-Health-Gesetz) bedarf es einer intensiveren Abstimmung darüber hinaus. Zusätzlich zu den regelmäßigen Arbeitstreffen der BLAG Telematik wird ein jährliches Strategiegespräch zwischen Bund und Ländern auf politischer Ebene vorgeschlagen. Die BLAG wird um Vorbereitung dieses Gesprächs gebeten.
- Die GMK bittet das BMG, die in der vorgelegten Strategie als notwendig definierten Maßnahmen aufzugreifen und sich gegenüber den relevanten Akteuren des Gesundheitswesens für eine Umsetzung einzusetzen. Dies betrifft insbesondere die Maßnahmen
- zur Verbesserung der Vergütungsfähigkeit der Anwendungen der Telemedizin, u. a. differenzierte methodische Mindestanforderungen für die Bewertung der Vergütungsfähigkeit,
- zur Erhöhung des Know-hows in der Ärzteschaft und anderen Berufsgruppen zu Anwendungen der Telematik und Telemedizin (u. a. Entwicklung eines modularen nationalen Lernzielkatalogs für das Thema eHealth und Spezifizierung für einzelne Berufsgruppen),
- Maßnahmen für die Verbesserung der Sicherheit und Transparenz von Gesundheits-Apps.
