Beschlüsse
Beschluss der 89. GMK 29.06.2016 – 30.06.2016
TOP 11.2: Gesetzliche Regelung zur Aufbewah-rung von Patientenakten
Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt einstimmig:
Die GMK sieht aktuellen Handlungsbedarf bei dem Umgang mit Patientenakten geschlossener, insbesondere insolventer Einrichtungen, wie z. B. Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen, die Patientenakten verwalten und bittet die Bundesregierung, umgehend eine Gesetzesinitiative, z.B. zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in die Wege zu leiten, damit das Recht der Patientinnen und Patienten auf Akteneinsichtnahme gemäß § 630g BGB gesichert ist.
