Beschlüsse
Beschlüsse der GMK 21.06.2017 - 22.06.2017
TOP: 13.1 Gemeinsames Investitionsprogramm von Bund und Ländern zur Weiterentwicklung der stationären Versorgung
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden einstimmigen Beschluss:
I. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bekennen sich zu der im KHG verankerten Verantwortung der Länder für eine bedarfsgerechte Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung. Um den mit dem Krankenhausstrukturfonds begonnenen Weg zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen weiterzuführen, sprechen sich die Länder für eine Fortsetzung dieser erfolgversprechenden Initiative aus.
II. Mit dem Strukturfonds ist es in der sehr kurzen Laufzeit gelungen, eine breite Diskussion über bestehende akutstationäre Strukturen auch vor Ort anzustoßen und eine Reihe von Projekten zur Anpassung bzw. Verbesserung der Versorgungsstrukturen zu unterstützen. Das Instrument soll daher fortgesetzt werden, um den Veränderungsprozess zu verstetigen. Ziel ist es, den aktuellen und besonderen Herausforderungen, die sich aus den neuen Entwicklungen der Medizin (z. B. den Möglichkeiten der zunehmend ambulant zu erbringenden Leistungen) und den Anforderungen einer demographisch sich wandelnden Gesellschaft ergeben, mit hoher Qualität nachhaltig Rechnung zu tragen und damit die stationäre Versorgung zukunftsfest aufzustellen.
An den bereits festgelegten Zwecken des Strukturfonds soll festgehalten wer-den:
• Abbau von Überkapazitäten
• Konzentration von stationären Versorgungsangeboten und Standorten
• Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre örtliche Versor-gungseinrichtungen
Um die aktuellen und besonderen Herausforderungen zu berücksichtigen, soll der Anwendungsbereich des Strukturfonds um weitere Zukunftsthemen ausgeweitet werden:
• Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung (unter anderem in der Notfallversorgung)
• Verbesserung der IT-Sicherheit in Krankenhäusern
• Förderung von innovativen Versorgungsmodellen der Krankenhäuser
Gleichzeitig ist ein Abbau der bisher mit der Umsetzung des Fonds verbunde-nen bürokratischen Hemmnisse anzustreben, um die Fondsmittel schnell und effektiv für die angestrebten Ziele einsetzen zu können. In diese Überlegungen sind auch die rechtlichen Fragestellungen bezüglich der Förderung ambulanter Flächen einzubeziehen.
III. Der Krankenhausstrukturfonds soll mit veränderter Finanzierungssystematik, verlängerter Laufzeit und neuem Budget modifiziert fortgeführt werden. Die da-für notwendigen Mittel in Höhe von (mindestens) einer Milliarde Euro jährlich sollen, neben den jetzigen Krankenhausinvestitionen der Länder, hälftig von Bund und Ländern aus Steuermitteln bereitgestellt werden, um eine weitere Belastung der GKV zu vermeiden. Dabei sind die Länderanteile entsprechend den Regularien des Strukturfonds gemäß § 12 KHG auszuweisen. Das Programm soll möglichst frühzeitig beginnen und eine mehrjährige Laufzeit aufweisen Die im Zuge des zum 31. Juli 2017 vorzulegenden Zwischenberichts sowie weiterer Evaluationen des bisherigen Strukturfonds gewonnenen Erkenntnisse fließen zur Optimierung der Fortführung ein.
IV. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten die Bundesregierung, einen entsprechenden Gesetzesentwurf für die Fortsetzung des Strukturfonds unter Einbeziehung der genannten zusätzlichen Themenfelder zusammen mit den Ländern zu erarbeiten.
