Beschlüsse
Beschlüsse der GMK 21.06.2017 - 22.06.2017
TOP: 3.1 Förderung der Telemedizin und Einführung elektronischer Patientenakten zur Umsetzung des E-Health-Gesetzes
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden einstimmigen Beschluss:
1. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sehen den Ausbau der Telemedizin als notwendig an, um eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe Versorgung auch künftig nicht nur in Ballungszentren sondern auch im ländlichen Raum zu gewährleisten. Insbesondere ist eine angemessene Abbildung der Telemedizin in den Dokumentations- und Finanzierungssystemen sicherzustellen. Für die Gewährleistung der Interoperabilität ist eine weitergehende Festlegung von Integrationsprofilen für definierte medizinische beziehungsweise administrative Prozesse erforderlich, die über reine Empfehlungen hinausgeht. Es ist notwendig, bestimmte Prozesse im Gesundheitswesen zu standardisieren, um eine zentrale und offene digitale Infrastruktur zu entwickeln sowie eine Harmonisierung der fragmentierten Landschaft herbeizuführen und das Interoperabilitätsverzeichnis gemäß § 291e SGB V zeitnah zu erstellen. Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens muss intensiv vo-rangebracht werden, auch um die Herausforderungen der Zukunft bewältigen zu können.
2. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) deshalb, im Rahmen der gesetzgeberischen und aufsichtsrechtlichen Möglichkeiten darauf hinzuwirken, die erforderlichen Rahmenbedingungen für die notwendigen Verfahrensregelungen insbesondere für die Aspekte Zulassungen, Aufnahme in den GKV-Leistungskatalog und Finanzierungsmodelle in allen Versorgungssektoren verbindlich zu gestalten und offen zu legen beziehungsweise die verantwortlichen Selbstverwaltungsorganisationen damit zu beauftragen,
a. dass die Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses (Kapitel 2 § 13 Absatz 2) in Hinblick auf den Nutzennachweis telemedizinischer Anwendungen präzisiert wird, um dadurch einen praktikablen methodischen Rahmen zur Evaluation der Telemedizin zu eröffnen und die Verfahren zu beschleunigen;
b. dass der Bewertungsausschuss den durch § 87 Absatz 2a Satz 8 SGB V erteilten Auftrag zeitnah umsetzt und telemedizinische Anwendungen in den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) integriert;
c. den Ordnungsrahmen für die Weiterentwicklung des stationären Vergü-tungssystems (bspw. neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 6 Absatz 2 KHEntgG) so anzupassen, dass telemedizinische Ver-fahren in der Fläche angewendet und finanziert werden können;
d. dass Projekte aus dem Innovationsfonds bei nachgewiesenem Nutzen in die Regelversorgung überführt werden und dadurch eine zentrale Voraus-setzung für die bundesweite Nutzung zu schaffen;
e. dass über das gemäß § 291e SGB V durch die gematik betriebene Informa-tionsportal Transparenz über aussichtsreiche Entwicklungen in der Telemedizin hergestellt wird und die Länder sowie die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e. V. verantwortlich an der Weiterentwicklung des Informationsportals beteiligt werden.
3. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder begrüßen den erfolgreichen Verlauf der Erprobung der Telematikinfrastruktur (TI) und die Testung erster Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Nach dem nunmehr anstehenden zügigen Anschluss der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer an die TI müssen zeitnah die medizinischen Anwendungen eingeführt werden. Wesentlich für den Erfolg ist die qualitativ hochwertige und praxisorientierte Umsetzung der Anwendungen in den Praxisverwaltungs- und Krankenhausinformationssystemen, die sich an den Anforderungen der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer und der Patientinnen und Patienten orientieren muss.
4. Die Einführung elektronischer Patientenakten sollte das Kernelement und über-geordnete Ziel der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens sein. Arztgeführte, patientenzentrierte, strukturierte elektronische Patientenakten sind eine Grundvoraussetzung für eine umfassende sektorübergreifende Versorgung. Dabei ist eine Beteiligung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.
5. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten das BMG
a. um eine aktive Beteiligung der Länder am weiteren Ausbau des Interopera-bilitätsverzeichnisses gemeinsam mit den nach § 291e Absatz 5 SGB V ge-nannten Standardisierungsorganisationen und öffentlichen Einrichtungen;
b. die Prozesse des Aufbaus, der Pflege und des Betriebs des Interoperabili-tätsverzeichnisses transparent und fristgerecht zu gestalten – das gilt auch für die Geschäfts- und Verfahrensordnung und diesbezüglich durchzuführende Expertengespräche;
c. um die Optimierung der Zugriffsrechte der Patientinnen und Patienten auf eigene medizinische Gesundheitsdaten als wichtiges Element zur Sicher-stellung der informationellen Selbstbestimmung. [Die gematik ist gefordert, bis zum 31.12.2018 „die erforderlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Daten über den Patienten in einer elektronischen Patientenakte … bereitgestellt werden können“, (§ 291a Absatz 5c Satz 1 SGB V)];
d. die Einrichtung eines „Forums elektronische Patientenakte“ durch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Telematik im Gesundheitswesen mit Beteiligung der gematik einzuleiten, um die Zusammenarbeit zu verbessern und weitere Insellösungen zu vermeiden. Die Patientenvertretungen und weitere gesellschaftliche Gruppen sind einzubinden.
6. Die in der 89. Gesundheitsministerkonferenz formulierte Bitte eines jährlichen Strategiegesprächs zwischen Bund und Ländern auf politischer Ebene soll erst-mals im ersten Quartal 2018 mit den Schwerpunkten Telemedizin und Einfüh-rung elektronischer Patientenakten stattfinden.
