Beschlüsse
Beschlüsse der GMK 21.06.2017 - 22.06.2017
TOP: 5.1 Suchthilfe und -prävention bei geflüchteten Menschen
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden einstimmigen Beschluss:
1. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sprechen sich dafür aus, dass auch bei geflüchteten Menschen Suchtprävention zu leisten ist.
2. In der Suchtprävention und Suchthilfe müssen für die Zielgruppe der geflüchteten Menschen unter Berücksichtigung von kulturellem Hintergrund, Alter und Geschlecht
• geeignete und lebensweltorientierte Maßnahmen der Suchtprävention,
• bedarfsgerechte Beratungsangebote und
• erforderlichenfalls passgenaue Maßnahmen der Suchthilfe
geschaffen bzw. weiterentwickelt werden. Ziel muss es sein, dies im bestehen-den System zu leisten, ohne Sonderstrukturen zu schaffen.
Zur Unterstützung dieses Vorhabens
a) bitten die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Ge-sundheit der Länder das Bundesministerium für Gesundheit
aa) über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter Nutzung der Möglichkeiten der neuen Medien geeignete Suchtpräven-tions- und Informationsmaterialien in verschiedenen Sprachen zu entwickeln, diese den in der Sucht- und Migrationsarbeit tätigen Fachkräften zur Verfügung zu stellen und dabei abzuklären, welche konkreten Bedarfe hierbei bestehen,
bb) mittels geeigneter Studien auf eine Verbesserung der Datenlage über Suchterkrankungen geflüchteter Menschen hinzuwirken,
cc) über das Bundesministerium des Innern darauf hinzuwirken, dass ge-flüchtete Menschen im Rahmen von Integrations- und Orientierungskursen bedarfsgerecht über das Suchthilfesystem informiert und ihnen Informationen zu Suchtrisiken zugänglich gemacht werden (z. B. Informationen der BZgA und der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen).
b) sind alle Ebenen (Bund, Länder und Kommunen) gefordert, im Rahmen einer sektorenübergreifenden Strategie Konzepte zu entwickeln, die Sucht- und Migrationsarbeit miteinander verzahnen. Eine Maßnahme zur Vernetzung kann auf regionaler und kommunaler Ebene beispielsweise die Einrichtung niedrigschwelliger und kultursensibler Lotsendienste sein. Diese können, wenn sie bereits in den Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge (u. a. zentrale Unterbringungseinrichtungen des Landes, kommunale Aufnahmeeinrichtungen, spezielle Einrichtungen wie z. B. für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) ansetzen, einen ersten wichtigen Beitrag zur Suchtvorbeugung und Vermittlung in Suchthilfestrukturen leisten.
c) ist es notwendig, den in der Suchthilfe und Suchtprävention tätigen Fachkräften interkulturelle Kompetenzen etwa durch geeignete Schulungsmaßnahmen zu vermitteln und den in den Aufnahmeeinrichtungen beschäftigten Personen Kenntnisse über das System der Suchtprävention und -hilfe zu vermitteln.
d) haben Sprach- und Kulturmittlung eine große Bedeutung.
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder greifen unter besonderer Berücksichtigung der Buchstaben b) – d) das Thema geflüchtete Menschen und Sucht in den jeweiligen Gremien auf Landesebene aktiv auf und wirken darauf hin, dass dies auch in regionalen und kommunalen Vernetzungsstrukturen der Suchthilfe und -prävention erfolgt. Dabei ist insbesondere auch die Zusammenarbeit der Suchthilfe mit dem psychiatrischen Hilfesystem wichtig.
